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    <title>in.f.a.m. Medienbüro GmbH</title>
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    <title>Jugendcircus Basilisk sucht KolonieleiterInnen</title>
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    <published>2010-05-27T15:05:00Z</published>
    <updated>2010-05-27T15:12:21Z</updated>
    
    <summary> Der Jugendcircus Basilisk sucht Kolonieleiterinnen und Kolonieleiter für seine dreiwöchige Tournée während der Sommerferien. Der Zirkus gastiert vom 26. Juni bis 7. Juli auf der Rosentalanlage in Basel und vom 9. bis 17. Juli in Sursee. Während dieser Zeit...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;img alt=&quot;kugel.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/kugel.jpg&quot; width=&quot;110&quot; height=&quot;111&quot; align=&quot;left&quot; /&gt;&lt;img alt=&quot;abstandhalter.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/abstandhalter.jpg&quot; width=&quot;10&quot; height=&quot;111&quot; align=&quot;left&quot; /&gt; Der Jugendcircus Basilisk sucht Kolonieleiterinnen und Kolonieleiter für seine dreiwöchige Tournée während der Sommerferien. Der Zirkus gastiert vom 26. Juni bis 7. Juli auf der Rosentalanlage in Basel und vom 9. bis 17. Juli in Sursee. Während dieser Zeit verbringt die 49-köpfige Truppe auch die Freizeit zusammen und ist in einer gemeinsamen Unterkunft untergebracht. &lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Alter von 7 bis 17 Jahren ausserhalb der Vorstellungen sucht der Zirkus Kolonieleiterinnen und -leiter. Voraussetzungen sind Interesse am Zirkusleben, Freude am Umgang mit jungen Menschen, Ideen für die Freizeitgestaltung sowie Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit (Mindestalter 19 Jahre). Geboten wird den Kolonieleiterinnen und -leitern ein kleines Entgelt, freie Kost und Logis sowie jede Menge Zirkusluft. Das Engagement kann unter Umständen auch als Sozialeinsatz gelten. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Interessierte melden sich bei Theres Keller, Tel. 061 321 91 55, &lt;a href=&quot;&amp;#109;&amp;#97;&amp;#105;&amp;#108;&amp;#116;&amp;#111;&amp;#58;&amp;#116;&amp;#104;&amp;#101;&amp;#114;&amp;#101;&amp;#115;&amp;#46;&amp;#107;&amp;#101;&amp;#108;&amp;#108;&amp;#101;&amp;#114;&amp;#64;&amp;#98;&amp;#97;&amp;#108;&amp;#99;&amp;#97;&amp;#98;&amp;#46;&amp;#99;&amp;#104;&quot;&gt;E-Mail&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
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    <title>Ein Livingdome für Linz</title>
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    <published>2010-05-14T11:42:06Z</published>
    <updated>2010-05-14T11:50:20Z</updated>
    
    <summary> 28 Schülerinnen und Schüler der HBLA für Künstlerische Gestaltung in Linz bauen gemeinsam mit Dominik Ziliotis aus Basel einen Livingdome. Nach der Fertigstellung bleibt der Livingdome im Besitz der Schule. Ob in Kunsthäusern, Parks oder auf Spielplätzen: Wo er...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://cl.ly/80001af29fd7728c9d5e&quot; target=&quot;blank&quot;&gt;&lt;img alt=&quot;P1010462_kl.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/P1010462_kl.jpg&quot; width=&quot;200&quot; height=&quot;150&quot; align=&quot;left&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;img alt=&quot;abstandhalter.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/abstandhalter.jpg&quot; width=&quot;10&quot; height=&quot;158&quot; align=&quot;left&quot; /&gt; &lt;b&gt;28 Schülerinnen und Schüler der HBLA für Künstlerische Gestaltung in Linz bauen gemeinsam mit Dominik Ziliotis aus Basel einen Livingdome. Nach der Fertigstellung bleibt der Livingdome im Besitz der Schule.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ob in Kunsthäusern, Parks oder auf Spielplätzen: Wo er aufgestellt wird, sorgt der Livingdome für Neugier, Kommunikation, Faszination und Begeisterung. Livingdome ist ein mobiler geodätischer Dom, der ausschliesslich aus nachwachsenden Materialien besteht: Holz, Leder und Hanf. Das Material ist handlich, flexibel und leicht zu transportieren, der Auf- und Abbau erfordert weder Kraft noch Hilfsmittel. Einmal aufgestellt, bietet der Livingdome Raum für Anlässe und Erlebnisse unterschiedlichster Art.&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Schon die Produktion des Materials und der Aufbau des Livingdome sind eine bereichernde Erfahrung. In deren Genuss kommen nun 28 Schülerinnen und Schüler der Klasse 2b der HBLA für Künstlerische Gestaltung in Linz. Diese bauen im Rahmen einer Projektwoche gemeinsam mit Livingdome-Entwickler Dominik Ziliotis aus Basel (Schweiz) ihren eigenen Dom. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Architektur des geodätischen Doms zugrunde liegt ein Ikosaeder, ein Körper aus 20 gleichseitigen Dreiecken. Die Livingdome-Konstruktion besteht aus Holzstangen, die in Lederverbindungen zusammengesteckt werden und so einen stabilen kuppelförmigen Bau bilden. Durch die Abdeckung des Gerüsts mit einer Plane entsteht im Inneren des Doms ein vielseitig verwendbarer, geschützter Raum. Der Linzer Livingdome hat einen Durchmesser von 4,5 Metern und eine Höhe von 3 Metern. Der Bausatz für den Livingdome besteht aus 95 Holzstangen, 190 Holzdübeln und 36 Lederverbindungen. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Prominente Beispiele für geodätische Bauten sind das Planetarium in Jena von Walter Bauersfeld und der US-Pavillon „Biosphère“ zur Expo 67 in Montreal von Richard Buckminster Fuller, der mit seinen „Domes“ oder geodätischen Kuppeln weltbekannt wurde.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;small&gt;&lt;b&gt;Livingdome&lt;/b&gt; – 17. - 21. Mai an der HBLA für Künstlerische Gestaltung Linz.&lt;br /&gt;
Weitere Informationen, Bilder und Videos unter &lt;a href=&quot;http://www.livingdome.com&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;www.livingdome.com&lt;/a&gt;.&lt;/small&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Weitere Auskünfte: Dominik Ziliotis, Telefon in Linz 0699 81746984, oder &lt;a href=&quot;&lt;a href=&quot;mailto:&amp;#109;&amp;#97;&amp;#105;&amp;#108;@&amp;#108;&amp;#105;&amp;#118;&amp;#105;&amp;#110;&amp;#103;&amp;#100;&amp;#111;&amp;#109;&amp;#101;.&amp;#99;&amp;#111;&amp;#109;&quot;&gt;E-Mail&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
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    <title>Wohnhaus Bonifacius: Neuer abilia-Standort im Kleinbasel vor der Eröffnung</title>
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    <id>tag:www.infam.ch,2010://1.128</id>
    
    <published>2010-03-10T08:04:56Z</published>
    <updated>2010-03-10T08:17:08Z</updated>
    
    <summary>Mit dem Wohnhaus Bonifacius an der Amerbachstrasse im Kleinbasel eröffnet das Unternehmen abilia seinen jüngsten Standort in Basel. Das Haus bietet Raum für zwei Wohngruppen mit je sieben und eine Aussenwohngruppe mit drei Bewohnerinnen und Bewohnern. Für den Bau zeichnet...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.infam.ch/archives/WH_2.jpg&quot; target=&quot;blank&quot; &gt;&lt;img alt=&quot;WH_2.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/WH_2-thumb.jpg&quot; width=&quot;100&quot; height=&quot;100&quot; align=&quot;left&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;img alt=&quot;abstandhalter.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/abstandhalter.jpg&quot; width=&quot;10&quot; height=&quot;100&quot; align=&quot;left&quot; /&gt;&lt;b&gt;Mit	dem	Wohnhaus	Bonifacius	an	der Amerbachstrasse	im	Kleinbasel	eröffnet	das Unternehmen abilia seinen jüngsten Standort in Basel. Das Haus bietet Raum für zwei Wohngruppen mit je sieben und eine Aussenwohngruppe mit drei Bewohnerinnen und Bewohnern. Für den Bau zeichnet Heinrich Degelo von Degelo Architekten verantwortlich.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Der	neue	abilia-Standort	Bonifacius	an	der Amerbachstrasse 37 liegt inmitten des dicht besiedelten Matthäusquartiers im Kleinbasel. Aufgrund der baulichen Situation in der Nachbarschaft geniesst man von innen gleichwohl einen freien Blick zum Himmel. Die Räume sind lichtdurchflutet und durchwegs rollstuhlgängig. Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben ein eigenes Zimmer, das sie nach ihrem Geschmack und ihren individuellen Bedürfnissen einrichten können.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;«Das Wohnhaus Bonifacius bietet drei verschiedene Betreuungssettings»,	erklärt	Wohnhausleiter	John Espinoza. Eine Wohngruppe richtet sich an Menschen, die in ihrer individuellen Lebensgestaltung Assistenz benötigen. Die zweite Gruppe ist für Menschen gedacht, die Unterstützung auf dem Weg in eine weniger eng begleitete Wohnform benötigen. Die beschriebenen Wohngruppen sind im ersten bis vierten Stock untergebracht und bieten Platz für je sieben Bewohnerinnen und Bewohner. Ein veritables Bijou ist die Attikawohnung mit einer durchgängigen Dachterrasse im 5. Stockwerk. Dort gibt es eine Aussenwohnengruppe für drei Personen, welche auf möglichst autonomes Wohnen hinarbeiten. Im Erdgeschoss befinden sich Gemeinschaftsräume mit Zugang zum Garten und die Büros für das Personal.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Wohnhaus Bonifacius ersetzt die früheren abilia Standorte Angensteinerstrasse und Hardstrasse. Die Villen waren aufgrund der Raumaufteilung und der mangelhaften Infrastruktur unzeitgemäss geworden. «Mit dem	neuen	Standort	inmitten	des	lebendigen Matthäusquartiers bieten wir unseren Klientinnen und Klienten ein integratives Wohnumfeld mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten», erklärt abilia-Geschäftsleiter Rolf Müller. Vom neuen Standort aus ist praktisch die ganze Stadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut und schnell erreichbar. Die nahe gelegene Rheinpromenade und die Langen Erlen bieten sich für kürzere und ausgedehnte Spaziergänge an. Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote sind ebenfalls in der direkten Umgebung vorhanden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;Umfassender Erneuerungsprozess&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der neue Standort ist Teil einer umfassenden Gesamterneuerung, die das Unternehmen abilia, vormals Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter GfG Basel, seit mehreren Jahren durchläuft. Teil dieser Erneuerung sind der bereits im vergangenen Jahr eröffnete Wohnstandort Volta sowie das Kulturzentrum Vogesen beim Bahnhof St. Johann. Mit dem Wohnhaus Bonifacius umfasst das abilia-Wohnangebot heute 16 unterschiedliche, auf die individuellen Bedürfnisse der Klientinnen	und	Klienten	abgestimmte Betreuungssettings	von	minimal	betreuten Aussenwohngruppen über klassische Wohngruppen bis zum Kompetenzzentrum für Palliativpflege an der Friedensgasse.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.abilia.ch&quot; target=&quot;blank&quot;&gt;www.abilia.ch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;br /&gt;
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:&lt;br /&gt;
Rolf Müller, Geschäftsleiter abilia, Tel. 061 260 93 31, &lt;a href=&quot;mailto:&amp;#109;&amp;#117;&amp;#101;&amp;#108;&amp;#108;&amp;#101;&amp;#114;.&amp;#114;&amp;#111;&amp;#108;&amp;#102;@&amp;#97;&amp;#98;&amp;#105;&amp;#108;&amp;#105;&amp;#97;.&amp;#99;&amp;#104;&quot;&gt; E-Mail&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;b&gt;abilia – begleiten wohnen leben&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
abilia ist die grösste private Anbieterin von Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Basel. Das Angebot umfasst 6 Wohnhäuser mit 16 unterschiedlichen Betreuungssettings für rund 80 Bewohnerinnen und Bewohner sowie das abilia- Kulturzentrum	am	Vogesenplatz	mit	seinem	vielfältigen	Angebot	an	kreativen Freizeitbeschäftigungen. abilia beschäftigt 150 Mitarbeitende in 87 Vollzeitstellen und wies im Jahr 2008 eine Bilanzssumme von 11,5 Mio. Franken aus.&lt;/small&gt;&lt;/p&gt;
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    <title>Tierfreunde protestierten gegen  ungenügenden Tierschutz-Vollzug  </title>
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    <published>2010-02-21T21:40:39Z</published>
    <updated>2010-02-21T21:44:15Z</updated>
    
    <summary> Untätige Behörden, verschleppte Verfahren, symbolische Bussen ohne abschreckende Wirkung: Tierschützer und Tierfreunde protestierten heute zeitgleich in sieben Schweizer Städten gegen den ungenügenden Vollzug des Tierschutzgesetzes....</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;img alt=&quot;DSC03810_2.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/DSC03810_2.jpg&quot; width=&quot;470&quot; height=&quot;315&quot; /&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;Untätige Behörden, verschleppte Verfahren, symbolische Bussen ohne abschreckende Wirkung: Tierschützer und Tierfreunde protestierten heute zeitgleich in sieben Schweizer Städten gegen den ungenügenden Vollzug des Tierschutzgesetzes. &lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Tierschützer und Tierfreunde gingen heute in Baden, Basel, Fribourg, Genf, Frauenfeld, Lugano und Zug auf die Strasse, um gegen den laschen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu protestieren. Sie postierten sich mit Postern und Plakaten vor Gerichtsgebäuden, um gegen die fehlende Entschlossenheit der Behörden zu demonstrieren. In Fribourg erhielten die Tierschützer prominente Unterstützung von der TV-Moderatorin Lolita Morena, in Frauenfeld beteiligte sich die Country-Sängerin Suzanne Klee an der Aktion. Die Tierschützer verteilten auch Info-Material an die Passanten, um für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative zu werben. Die Initiative des Schweizer Tierschutz STS kommt am 7. März zur Abstimmung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Aus vielen Kantonen werden seit Jahren kaum Tierschutzdelikte gemeldet. Im Kanton Genf etwa kamen in den letzten 27 Jahren nur gerade 12 Tierschutzfälle zur Anzeige. Auch in der Relation zur Einwohnerzahl sind die Tierschutzfälle in Genf verschwindend gering. Im Jahr 2008 waren es 0.05 Fälle auf 10&apos;000 Einwohner. Kaum besser sieht es im Tessin aus, wo 0.06 Fälle auf 10&apos;000 Einwohner kommen. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 0.92 Fällen. Der Kanton Zürich, wo sich ein Tierschutzanwalt für gequälte Tiere einsetzt, weist seit Jahren regelmässig deutlich mehr Strafuntersuchungen auf. Im Jahr 2008 waren es 1.43 Fälle pro 10&apos;000 Einwohner.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der mangelhafte Vollzug zeigt sich jedoch nicht nur in der geringen Anzahl von Strafuntersuchungen im Tierschutzbereich, sondern auch in den erschreckend milden Urteilen. Wohl in keinem anderen Deliktsbereich wird der gesetzliche Strafrahmen so schlecht ausgenützt, wie im Tierschutzbereich. Für Tierquälerei sieht das Gesetz Gefängnis bis 3 Jahre vor. Im Jahre 2008 wurde jedoch schweizweit nur in 4 von 318 Tierquälereifällen eine Gefängnisstrafe ausgesprochen. Für alle übrigen De-likte des Tierschutzgesetzes sieht das Gesetz Busse bis 20&apos;000 Franken vor. Die durchschnittliche Bussenhöhe lag im Jahre 2008 gerade mal bei 439 Franken.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Tierschützer machten auf skandalös milde Urteile gegen Tierquäler aufmerksam: So wurde in Zug ein Mann, der seiner Hündin mit einem Knüppel den Schädel einschlug, mit einer Busse von 200 Franken bestraft. In Fribourg kam ein Mann, der seine Katze 2006 in einem Lavabo ertränkte, straffrei davon. Im Kanton Thurgau kam ein Metzger, der für eine Wette einem lebenden Hamster den Kopf abbiss und mehreren Hühnern die Köpfe abriss, 2007 mit einer bedingten Geldstrafe und 400 Franken Busse davon. Solche Urteile haben aus Sicht der Tierschützer keinerlei abschreckende Wirkung.&lt;br /&gt;
&lt;/p&gt;
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    <title>Wieso Tierschutz auch Gewaltprävention ist</title>
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    <published>2010-02-11T21:36:10Z</published>
    <updated>2010-02-21T21:51:30Z</updated>
    
    <summary> Der Zusammenhang von Tierquälerei und Kriminalität war Thema einer Informationsveranstaltung des Schweizer Tierschutz STS im Marriott Hotel in Zürich. Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justiz-vollzug des Kantons Zürich, und Andrea M. Beetz vom Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;img alt=&quot;Bildschirmfoto 2010-02-21 um 22.47.56.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/Bildschirmfoto%202010-02-21%20um%2022.47.56.jpg&quot; width=&quot;204&quot; height=&quot;158&quot; align=&quot;left&quot; /&gt; &lt;img alt=&quot;abstandhalter.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/abstandhalter.jpg&quot; width=&quot;10&quot; height=&quot;158&quot; align=&quot;left&quot; /&gt; Der Zusammenhang von Tierquälerei und Kriminalität war Thema einer Informationsveranstaltung des Schweizer Tierschutz STS im Marriott Hotel in Zürich. Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justiz-vollzug des Kantons Zürich, und Andrea M. Beetz vom Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Universität Rostock beleuchteten das Thema aus wissenschaftlicher Sicht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer Tiere quält, neigt auch zu Gewalt gegen Menschen. Deshalb ist ein konsequenter Tierschutz nicht nur für das Wohl der Tiere wichtig, sondern auch für die Gewaltprävention im zwischenmenschlichen Zusammenleben.&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Tierquälerei ist in der Schweiz sehr verbreitet: Rund 6’500 Tierschutzstraffälle hat die Datenbank der Stiftung Tier im Recht in den Jahren 1982 bis 2008 erfasst. Seit 1998 ist eine deutliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen: Gab es 1995 schweizweit noch 190 Fälle pro Jahr, waren es 2008 deren 712. Die häufigsten Delikte betreffen Nutztiere, dicht darauf folgen Heimtiere. Besonders häufig betroffen sind Hunde. Die tatsächliche Zahl der Tierschutzstraftaten dürfte aber weitaus höher sein und lässt sich nur schwer beziffern, wie Antoine F. Goetschel, Tieranwalt des Kantons Zürich, an der gut besuchten Veranstaltung des Schweizer Tierschutz STS erklärte. Die Gründe dafür ortet   Goetschel unter anderem in «fehlender Zivilcourage, Angst vor Vergeltungsmassnahmen, Gleichgültigkeit», aber auch im «Desinteresse oder in Kapazitätsengpässen» der zuständigen Behörden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Tierquälerei ist über das Verhältnis von Mensch und Tier hinaus von gesellschaftlicher Relevanz. «Eine wachsende Anzahl an Studien belegt eine Verbindung von Tierquälerei und zwischenmenschlicher Gewalt», so Andrea M. Beetz vom Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Universität Rostock. Je früher und je öfter jemand Tiere misshandle, desto eher greife er auch zu Gewalt gegen Menschen. Opfer von absichtlicher Tierquälerei sind häufig Hunde und Katzen, aber auch Kleintiere im häuslichen Umfeld. Während aggressive und absichtliche Tierquälerei überwiegend von Männern begangen wird, steht bei Frauen die Vernachlässigung von Tieren im Vordergrund. Aber, so Beetz: «Auch Kinder und Jugendliche quälen Tiere.» Die Mehrheit der Täter seien Jungen, als Einzeltäter oder Mitläufer in Gruppen. Häufige Gründe für geplante oder spontane Akte von Tierquälerei sind Rachegelüste und Wut. Aber auch das Scharfmachen von Hunden fällt gemäss Beetz unter Tierquälerei. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Als besonders erschreckend wird das Motiv der «Freude am Quälen» empfunden. Dieses Motiv ist besonders aussagekräftig im Hinblick auf mögliche zwischenmenschliche Gewalt. Im Rahmen häuslicher Gewalt werde das Tier häufig als Druckmittel gegen die Partnerin oder das Kind (z.B. sexueller Missbrauch) eingesetzt. Auf der anderen Seite quälten missbrauchte Kinder selbst manchmal Tiere, um den Missbrauch an einem noch Schwächeren auszuleben oder im posttraumatischen Spiel zu bearbeiten. &lt;br /&gt;
«Fällen von Tierquälerei nachzugehen, kann wichtige Hinweise auf ein von Gewalt und Missbrauch geprägtes Umfeld, Gewaltkriminalität oder eine psychiatrisch relevante Störung des Täters liefern», so die Expertin aus Rostock. Aufgrund klinischer Erfahrung und der heutigen Studienlage sei der Missbrauch von Tieren ein wichtiges Diagnosekriterium für eine Störung des Sozialverhaltens. Typische Merkmale dieser Störung seien Aggression, Quälen anderer Personen und Tiere, Zerstörung von Eigentum anderer, Feuerlegen. Kriminelles Verhalten in der Jugend oder im Erwachsenenalter gingen oft damit einher. «Tierschutz ist also nicht nur im Sinne des Tieres, sondern auch im Sinne der Gesellschaft», so die Schlussfolgerung von Andrea M. Beetz.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mit Straftaten als «Spezialfall der asymmetrischen Machtbeziehung» befasste sich Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Diensts im Justizvollzug des Kantons Zürich. Ein Täter könne eine Straftat deswegen begehen, weil er sich gegenüber seinem Opfer im Vorteil befinde. Dabei könne es sich um körperliche, psychische, finanzielle oder hierarchische Überlegenheit handeln, aber auch um einen Informations- oder Wissensvorsprung, besondere Skrupellosigkeit, ein Überraschungsmoment, den Einsatz von Waffen oder eine Vielzahl anderer Aspekte.&lt;br /&gt;
«Wir alle finden uns in Situationen, in denen wir einmal auf der eher mächtigen und dann wieder einmal auf der eher ohnmächtigen Seite sind», so Urbaniok. Machtgefälle gebe es sowohl im Berufsleben wie auch in privaten Beziehungen. Doch nicht alle Menschen können mit der Übermacht gleich gut umgehen. Risikorelevante Persönlichkeitsmerkmale sind z.B. Gewaltbereitschaft, Dominanzstreben, Dissozialität, sexuelle Abweichungen, delinquenzfördernde Weltanschauungen etc. Dazu kommen situative Faktoren, etwa wenn grenzverletzendes Verhalten ausdrücklich erlaubt oder die Wahrscheinlichkeit, bestraft zu werden, sehr gering ist. Ein weiterer Faktor ist, wenn das Machtgefälle sehr gross ist. «Alle diese Faktoren sind typisch für das Verhältnis zwischen Mensch und Tier», stellt Urbaniok fest. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die legitimen Rechte von Tieren zu verteidigen und Gewaltkriminalität zu bekämpfen, so das Fazit von Frank Urbaniok, seien unterschiedliche Facetten eines umfassenderen Anliegens: «Es geht darum, sich für eine Gesellschaft mit weniger Gewalt, weniger Missbrauch, weniger Ausbeutung, weniger Betrug und damit weniger Opfern einzusetzen. Und dafür muss man kein Idealist sein, denn davon profitieren wir alle.&lt;br /&gt;
&lt;/p&gt;
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    <title>Immer mehr Tierschutzfälle in der Schweiz</title>
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    <published>2010-02-02T10:00:00Z</published>
    <updated>2010-02-06T19:17:35Z</updated>
    
    <summary>Im Jahr 2008 haben die Tierheime der Schweizer Tierschutzvereine hochgerechnet über 21′000 Tiere aufgenommen. Das entspricht einer Zunahme von knapp 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr (18′800 Tiere). Auch bei den den Vereinen gemeldeten Tierschutzfällen ist eine Zunahme um 1’000 Fälle...</summary>
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            <category term="news" />
    
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        &lt;p&gt;&lt;b&gt;Im Jahr 2008 haben die Tierheime der Schweizer Tierschutzvereine hochgerechnet über 21′000 Tiere aufgenommen. Das entspricht einer Zunahme von knapp 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr (18′800 Tiere). Auch bei den den Vereinen gemeldeten Tierschutzfällen ist eine Zunahme um 1’000 Fälle zu verzeichnen – das sind 20 Prozent mehr als im 2007. Damit diese Fälle endlich abnehmen, fordert der Schweizer Tierschutz STS empfindliche Strafen für Tierquäler – und in jedem Kanton einen unabhängigen Tierschutzanwalt, der die Interessen der gequälten Tiere vertritt.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;9’950 Katzen, 3’500 Hunde sowie 7’590 andere Tiere wie Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Exoten sowie Nutz- und Wildtiere wurden von den Tierheimen der in der Schweiz tätigen Tierschutzvereinen im Jahr 2008 aufgenommen. Diese Zahlen ergeben sich aus einer Hochrechnung, der die Datensätze von 44 Sektionen des Schweizer Tierschutz STS zugrunde liegen (total 16′831 gezählte Tieraufnahmen). Gegenüber der Hochrechnung 2007 ergibt sich bei den Tieraufnahmen eine Steigerung von knapp 12 Prozent. Gegenüber 2002, als erstmals eine solche Erhebung durchgeführt wurde, haben die Aufnahmen gar um 112 Prozent zugenommen. Der STS führt diese erheblichen Zunahmen primär darauf zurück, dass die Heim- und Hobbytierhaltung in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat – mittlerweile schätzt man, dass in der Schweiz gegen eine Million Heimtierhalter um 7 Millionen Heimtiere halten – und Tiere oft überstürzt und unüberlegt (Kosten, Arbeitsaufwand) gekauft werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Auch bei den den Tierschutzvereinen von besorgten Bürgern gemeldeten Tierschutzfällen ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen: 31 STS-Sektionen registrierten 3’675 Fälle, was hochgerechnet auf die ganze Schweiz rund 6100 Tierschutzfällen entspricht. Das sind 1’000 Fälle oder 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Grossteil der den Sektionen gemeldeten Fälle betrifft Hunde- und Katzenschicksale, während Nutztierfälle zunehmend der Zentrale des Schweizer Tierschutz STS in Basel gemeldet werden. Der STS führt diese Zunahme an Tierschutz-Meldungen darauf zurück, dass die Bevölkerung heute schlechte Tierhaltungen und Tiervernachlässigungen nicht mehr als Kavaliersdelikte ansieht und nicht mehr wegschaut.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Leider hat sich auch im Jahr 2008 die Erfahrung bestätigt, die die Sektionen des STS schon in vergangenen Jahren machen mussten: Bei weitem nicht immer gehen die zu-ständigen Behörden den ihnen gemeldeten (Heim)Tierschutzdelikten mit der gebotenen Entschlossenheit nach: Ermittlungen verlaufen schleppend, Kontrollen durch die Behörden finden oft nach vorgängiger Anmeldung statt, so dass die Angeschuldigten die be-klagten Missstände rechtzeitig beheben können. Wenn es überhaupt zu einer Anzeige kommt, erhalten die involvierten STS-Sektionen in der Regel keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Diese für die Tierschützer frustrierenden Erfahrungen haben sich auch im Jahr 2008 fortgesetzt, obwohl in diesem Jahr das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten ist. So meldete der Tierschutzverein Schwyz einen Fall, in dem ein Hobby-Hundezüchter auf seinem Balkon 16 Hunde vernachlässigt, unterernährt und tierschutzwidrig hielt. Nach der Anzeige erliess das kantonale Veterinäramt zwar eine Verfügung, doch der Mann kann weiterhin 4 Hunde halten. Im Kanton Uri liess ein Tierhalter seine beiden Wellensittiche im Winter ungeschützt und ohne Futter draussen, so dass ein Tier erfror und das andere stark abgemagert war. Der Tierhalter blieb straffrei. Im Kanton Freiburg hielt ein Alkoholiker Hühner, Enten, Tauben, Schafe und Katzen seit vielen Jahren tierschutzwidrig. Bei einem Hausbesuch wurden mehrere tote Tiere gefunden. Trotz stän-diger Mahnungen des Tierschutzvereins erliess die Behörde kein Tierhalterverbot. Im Kanton Zug liess ein Tierhalter während der zweiwöchigen Ferien seine fünf Hunde unbeaufsichtigt im Haus. Als der Tierschutzverein gerufen wurde, waren drei Hunde bereits verhungert. In Schaffhausen wurden Meerschweinchen und Kaninchen in einer Kiste ausgesetzt. Im Kanton Aargau traf der Tierschutzverein auf einen Schäferhund, der ständig an einer ein Meter kurzen Leine befestigt war und dessen Platz völlig verschlammt war. Das Tier hatte einen grossen Tumor an den Vorderbeinen, wurde aber nicht tierärztlich behandelt. Es musste eingeschläfert werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nicht zuletzt solche Beispiele – die Liste liesse sich fast beliebig verlängern – sind es, die den Schweizer Tierschutz STS zur Lancierung der Tierschutzanwalt-Initiative bewo-gen haben, über welche die Schweizer Bevölkerung am 7. März abstimmt. Nur ein un-abhängiger Tierschutzanwalt kann die Interessen von gequälten und vernachlässigten Tieren im Strafverfahren richtig vertreten und dafür sorgen, dass Behörden, die bisher durch Untätigkeit glänzten, ihren Pflichten nachkommen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Schweizer Tierschutz STS und seine 70 angeschlossenen Sektionen verschicken jährlich mehrere zehntausend Merkblätter und Broschüren zur tiergerechten Haltung. Dazu kommen hunderttausende von Beratungstelefonen und -mails. Der STS unterhält sechs Fach- und Beratungsstellen (Heim-, Wild-, Nutztiere, Tierversuche, Tiertransporte und Schlachten, tierärztliche Beratung) und führt jedes Jahr mehrere Workshops, Kurse und Tagungen zur tiergerechten Haltung durch. Er teilt die Auffassung des Bundesra-tes, dass Information und Prävention wichtige Pfeiler für die richtige Haltung von Tieren sind. Doch braucht es vom Staat statt teurer Präventionskampagnen, welche jene, die es nötig hätten, meistens ohnehin nicht erreichen, in erster Linie die konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts, damit die schlimmen Missstände in der Tierhaltung endlich ein Ende haben. Dazu gehört, dass Tierquäler empfindliche Strafen fürchten müssen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Für Rückfragen:&lt;/u&gt;&lt;br /&gt;
Dr. sc. nat. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS, Tel. 061-365 99 99&lt;br /&gt;
Lic. iur. Lukas Berger, Rechtsdienst STS, Tel. 061-365 99 93&lt;/p&gt;
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    <title>&quot;Soziale Medizin&quot; 1.10: Die &quot;patente Frau aus Polen&quot;</title>
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    <published>2010-02-01T09:25:58Z</published>
    <updated>2010-02-01T09:57:04Z</updated>
    
    <summary> Viele Schweizerinnen und Schweizer vermeiden es nach Kräften, im Alter in ein Heim einzutreten. Um den Gang ins Alters- oder Pflegeheim zu umgehen, greifen viele von ihnen auf Pflegerinnen aus Niedriglohnländern zurück. Die Ausgabe 1.10 der Zeitschrift &quot;Soziale Medizin&quot;...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;img alt=&quot;sm110.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/sm110.jpg&quot; width=&quot;150&quot; height=&quot;210&quot; align=&quot;left&quot; /&gt;&lt;img alt=&quot;abstandhalter.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/abstandhalter.jpg&quot; width=&quot;10&quot; height=&quot;212&quot; align=&quot;left&quot; /&gt; Viele Schweizerinnen und Schweizer vermeiden es nach Kräften, im Alter in ein Heim einzutreten. Um den Gang ins Alters- oder Pflegeheim zu umgehen, greifen viele von ihnen auf Pflegerinnen aus Niedriglohnländern zurück. Die Ausgabe 1.10 der Zeitschrift &quot;Soziale Medizin&quot; befasst sich mit diesem statistisch kaum erfassten Phänomen und stellt Probleme bei den Anstellungsbedingungen wie auch bei der Qualität dieser Pflegeform zur Diskussion. Gesprächspartnerinnen sind alt Nationalrätin Angéline Fankhauser, Co-Präsidentin der Grauen Panther beider Basel, und Sarah Schilliger vom Institut für Soziologie der Universität Basel.&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Die Alterspflege von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigung ist Thema eines weiteren Beitrags in der &quot;Soziale Medizin&quot; 1.10. Die Lebenserwartung dieser Menschen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen, wodurch die Alterspflege von geistig Behinderten überhaupt erst zum Thema geworden ist. Die Basler Sozialinstitution abilia führt an der Friedensgasse ein Wohnhaus, das sich zum eigentlichen Kompetenzzentrum entwickelt hat, in dem wertvolle Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet wird. Die &quot;Soziale Medizin&quot; hat Wohnhausleiterin Eveline Haagen zu diesem Thema interviewt. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Weitere Themen in der &quot;Soziale Medizin&quot; 1.10 sind die Volksabstimmung über die Forschung am Menschen vom 7. März, Suizidhilfe (Beitrag von Asmus Finzen) sowie Armut im Alter (Beitrag von Ueli Mäder).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;[Hinweis für Redaktionen]&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Weitere Auskünfte: Redaktion Soziale Medizin, Ruedi Spöndlin, Tel. 061 281 02 56, &lt;a href=&quot;&amp;#109;&amp;#97;&amp;#105;&amp;#108;&amp;#116;&amp;#111;:%72%75%65%64%69%2E%73%70%6F%65%6E%64%6C%69%6E%40%73%6F%7A%69%61%6C%65%6D%65%64%69%7A%69%6E%2E%63%68&quot;&gt;&amp;#69;&amp;#45;&amp;#77;&amp;#97;&amp;#105;&amp;#108;&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;small&gt;&lt;b&gt;Soziale Medizin - Die Zeitschrift im Gesundheits- und Sozialwesen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Die Zeitschrift Soziale Medizin setzt sich seit 32 Jahren kritisch mit der schweizerischen Gesundheits- und Sozialpolitik auseinander. Sie ist parteipolitisch unabhängig. Der Herausgeber-Gesellschaft SGSG (Schweizerische Gesellschaft für ein soziales Gesundheitswesen) gehören über 400 Ärzte/innen, Gesundheitspolitiker/innen und engagierte Berufsleute an.&lt;/small&gt;&lt;/p&gt;
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    <title>Tierschutzanwalt-Initiative: Argumente der Gegner greifen nicht</title>
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    <id>tag:www.infam.ch,2010://1.122</id>
    
    <published>2010-01-28T15:34:48Z</published>
    <updated>2010-02-06T17:37:17Z</updated>
    
    <summary>Das Bürgerliche Komitee gegen die Tierschutzanwalt-Initiative hat seine “Argumente” gegen die Einführung von Tierschutzanwälten vorgestellt. Diese halten einer Prüfung nicht stand. Hier die Replik des Schweizer Tierschutz STS....</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;b&gt;Das Bürgerliche Komitee gegen die Tierschutzanwalt-Initiative hat seine “Argumente” gegen die Einführung von Tierschutzanwälten vorgestellt. Diese halten einer Prüfung nicht stand. Hier die Replik des Schweizer Tierschutz STS.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Tatsächlich verfügt die Schweiz über ein gutes Tierschutzgesetz mit entsprechenden Vorschriften. Das Problem ist, dass es selbst nach Meinung des Bundesrates ungenügend durchgesetzt wird. Obwohl das Gesetz harte Strafen für Tierquälerei vorsieht, werden diese kaum ausgesprochen. In manchen Kantonen, etwa Genf, Wallis, Uri, Glarus, Tessin, kommen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Der Tierschutzanwalt sorgt dafür, dass das Gesetz überall gleich durchgesetzt wird.&lt;br /&gt;
Die Gegner der Initiative unterstellen, dass die Einführung von Tierschutzanwälten mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten verursachen würde. Der Kanton Zürich, wo es seit 1992 einen Tieranwalt gibt, belegt das Gegenteil. Die Kosten betragen dort 8 Rappen pro Einwohner/Jahr.Zum Vergleich: Jeder Steuerzahler muss für die Unterstützung der Bauern jährlich rund CHF 400.- aufwenden. Der Zürcher Tieranwalt wird von den Strafverfolgungsbehörden geschätzt, weil er ihnen viel Aufwand abnimmt und unbürokratisch arbeitet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Behauptung, die Initiative “bringe den Tieren nichts”, ist blanker Hohn und streut den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Sand in die Augen. Das Nein-Komitee hat offenbar die Mechanismen des Strafrechts nicht verstanden: Das Strafrecht kommt immer erst zur Anwendung, wenn eine Straftat bereits geschehen ist. Wenn es konsequent umgesetzt wird, hat es jedoch eine präventive Wirkung. Auch Parkverbote werden nur deshalb beachtet, weil sonst eine Strafe droht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Gegner führen an, dass die bisherige Strafprozessordnung die Einführung von Tierschutzanwälten schon heute erlaube. Das war bislang – im Prinzip – richtig. Doch während der Kanton Zürich schon seit 1992 einen Tieranwalt hat, ist kein anderer Kanton seinem Beispiel gefolgt. Deshalb wurde die Tierschutzanwalt-Initiative vom Schweizer Tierschutz STS lanciert. Nach Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung wird die Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten nach Meinung des Bundesamtes für Justiz nach nicht mehr möglich sein.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Tierschutzgesetz verfüge über die “nötigen Instrumente, um Tierschutzvergehen konsequent zu verfolgen”: Welche Instrumente das sein sollen, führt das Gegner-Komitee nicht aus. Auch wieso die Institution eines Tierschutzanwalts sich nicht überall eignen soll, bleibt sein Geheimnis. Erst kürzlich wurde das gesamte Strafverfahren für die ganze Schweiz vereinheitlicht. Warum soll das bei Tierschutzdelikten nicht gehen?&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;An eine Frechheit grenzt schliesslich die Behauptung von FDP-Nationalrat Christian Lüscher, die Tierschutzanwälte seien ein “Beschäftigungsprogramm für Juristen”: Der überaus engagiert und effizient arbeitende Zürcher Tieranwalt verrichtet seinen Auftrag in einem 30%-Pensum. Er ist zuständig für ein Gebiet, in dem ein Siebtel der Schweizer Bevölkerung lebt. Kleine Kantone, denen das zuviel ist, können nach Annahme der Initiative gemeinsam einen Tierschutzanwalt benennen. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Schweizer Bauer wird mit CHF 40′000.- pro Jahr mit Steuergeldern subventioniert. Das ist auch aus Sicht des STS richtig. Aber ein Tierschutzanwalt würde je Kanton  weniger kosten als die Subvention eines einzigen Bauern, und damit liesse sich das Los von abertausenden Tieren verbessern.&lt;/p&gt;
    </content>
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    <title>Die GFG heisst jetzt abilia</title>
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    <published>2010-01-27T08:00:00Z</published>
    <updated>2009-06-05T08:31:57Z</updated>
    
    <summary> Die Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter GFG in Basel heisst neu abilia. Mit der Namensänderung geht ein tief greifender Erneuerungsprozess einen wichtigen Schritt weiter. Sichtbar werden die Folgen dieses Prozesses vorab in der Modernisierung des Wohn- und Beschäftigungsangebots. Damit...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;img alt=&quot;Logo_abilia_mail_120x63.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/Logo_abilia_mail_120x63.jpg&quot; width=&quot;120&quot; height=&quot;63&quot; align=&quot;left&quot; /&gt;&lt;img alt=&quot;abstandhalter.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/abstandhalter.jpg&quot; width=&quot;10&quot; height=&quot;63&quot; align=&quot;left&quot; /&gt; &lt;b&gt;Die Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter GFG in Basel heisst neu abilia. Mit der Namensänderung geht ein tief greifender Erneuerungsprozess einen wichtigen Schritt weiter. Sichtbar werden die Folgen dieses Prozesses vorab in der Modernisierung des Wohn- und Beschäftigungsangebots. Damit einher geht aber auch ein grundlegender Wandel im Selbstverständnis und in der Kernaufgabe der traditionsreichen Basler Sozialinstitution. &lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Kaum ein Tätigkeitsfeld im sozialen Bereich hat sich in den letzten Jahrzehnten so stark verändert wie die Betreuung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Diese Entwicklung lässt sich an der über 100-jährigen Geschichte des Unternehmens abilia besonders gut nachvollziehen. Die Wurzeln der Organisation reichen zurück bis ins Jahr 1901, als Sonderschullehrer in Basel den «Hilfsverein für Geistesschwache» gründeten. Aus dem Hilfsverein wurde 1973 die Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter GFG. Jetzt hat sich die GFG wieder einen neuen Namen gegeben. Sie heisst neu abilia.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;abilia ist in Spanien ein verbreiteter Vorname. Er leitet sich vom Verb «habilitar» ab, was so viel bedeutet wie «befähigen». Der Wortstamm findet sich auch in anderen Sprachen, etwa im Englischen «ability» (Fähigkeit). abilia bedeutet sinngemäss «die Fähige» oder «die Expertin», womit der Bezug zum Selbstverständnis, vor allem aber zur Kernaufgabe des Unternehmens abilia erklärt ist:&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;abilia befähigt Menschen. &lt;/b&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In einem Umfeld, das bis heute oft von Behütung und Bevormundung geprägt ist, hat sich abilia der Herausforderung einer umfassenden Gesamterneuerung gestellt. Resultat dieses aufwändigen und tiefgreifenden Prozesses ist ein Leitbild, das den Menschen und sein Bedürfnis nach Partizipation und Entwicklung konsequent ins Zentrum stellt. Um diese Aufgabe zeitgemäss erfüllen zu können, hat abilia in den letzten Jahren ihr Wohn- und Beschäftigungsangebot grundlegend erneuert. An die Stelle von alten Villen, in denen früher sowohl gewohnt wie auch gearbeitet wurde, sind moderne und bedürfnisgerechte Wohnstandorte getreten, die den heutigen Anforderungen entsprechen, zu denen auch die räumliche Trennung von Wohnen und Arbeiten gehört. Nach dem kürzlichen Bezug des Standorts Volta West und des abilia-Kulturzentrums am Vogesenplatz im St. Johann findet die Erneuerung der Infrastruktur im März mit dem Einzug in das Wohnhaus Bonifacius an der Amerbachstrasse ihren vorläufigen Abschluss.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das abilia-Wohnangebot umfasst heute 15 unterschiedliche, auf die individuellen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten abgestimmte Betreuungssettings von minimal betreuten Aussenwohngruppen über klassische Wohngruppen bis zum Kompetenzzentrum für Palliativpflege an der Friedensgasse, in dem wertvolle Erfahrungen in der Altersbetreuung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gesammelt werden. Diesem Bereich kommt aufgrund der erfreulicherweise stark gestiegenen Lebenserwartung von kognitiv beeinträchtigten Menschen über das Unternehmen abilia hinaus grosse Bedeutung zu. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Fachdienst Gesundheit, der die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner mit den medizinischen und pflegerischen Massnahmen koordiniert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Verändert haben sich nicht nur die Menschen und ihre Bedürfnisse, sondern auch die Rahmenbedingungen, in denen die Organisation abilia tätig ist. Eine wichtige Neuerung ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), die auf den 1.1.2008 in Kraft gesetzt wurde. Eine weitere ist die kantonale Verwaltungsreform in Basel-Stadt, welche zu neuen Ansprechpersonen auf Seiten des Kantons führte. abilia hat sich in diesem Prozess als wichtige Anbieterin fortschrittlicher Dienstleistungen und als verlässliche Partnerin der kantonalen Behörden positionieren können. Ins Zentrum aller Aktivitäten stellt abilia immer den Ansatz des «Empowerments» – das Ermutigen und Ermächtigen ihrer Klientinnen und Klienten zu Selbstbestimmung und einem Höchstmass an Lebensautonomie.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.abilia.ch&quot; target=&quot;blank&quot;&gt;www.abilia.ch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:&lt;br /&gt;
Rolf Müller, Geschäftsleiter abilia, Tel. 061 260 93 31, &lt;a href=&quot;mailto:&amp;#109;&amp;#117;&amp;#101;&amp;#108;&amp;#108;&amp;#101;&amp;#114;.&amp;#114;&amp;#111;&amp;#108;&amp;#102;@&amp;#97;&amp;#98;&amp;#105;&amp;#108;&amp;#105;&amp;#97;.&amp;#99;&amp;#104;&quot;&gt; E-Mail&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;&lt;b&gt;abilia – begleiten wohnen leben&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
abilia ist die grösste private Anbieterin von Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Basel. Das Angebot umfasst 6 Wohnhäuser mit 15 unterschiedlichen Betreuungssettings für rund 80 Bewohnerinnen und Bewohner sowie das abilia-Kulturzentrum am Vogesenplatz mit seinem vielfältigen Angebot an kreativen Freizeitbeschäftigungen. abilia beschäftigt 150 Mitarbeitende in 87 Vollzeitstellen und wies im Jahr 2008 eine Bilanzssumme von 11,5 Mio. Franken aus.&lt;/small&gt;&lt;/p&gt;
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    <title>Niemand muss den Tierschutzanwalt fürchten – nur die Tierquäler</title>
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    <id>tag:www.infam.ch,2010://1.121</id>
    
    <published>2010-01-26T11:00:10Z</published>
    <updated>2010-02-06T17:33:14Z</updated>
    
    <summary>Der Abstimmungskampf für die Tierschutzanwalt-Initiative, über die am 7. März abgestimmt wird, geht in die heisse Phase. An der offiziellen Medienorientierung im Bundeshaus wurde deutlich, dass die von der Initiative geforderte schweizweite Einführung von Tierschutzanwälten Unterstützung durch das gesamte politische...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;b&gt;Der Abstimmungskampf für die Tierschutzanwalt-Initiative, über die am 7. März abgestimmt wird, geht in die heisse Phase. An der offiziellen Medienorientierung im Bundeshaus wurde deutlich, dass die von der Initiative geforderte schweizweite Einführung von Tierschutzanwälten Unterstützung durch das gesamte politische Parteienspektrum geniesst.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern verlangen, dass Tierquäler hart bestraft werden. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut GfK im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS im November 2009 durchgeführt hat. Fast zwei Drittel der Befragten befürworten die Einführung von Tierschutzanwälten, wie STS-Präsident Heinz Lienhard an der Medienkonferenz in Bern ausführte. Auch in der Politik geniesst die Initiative Unterstützung quer durch das gesamte Parteienspektrum, wie die Zusammensetzung des überparteilichen Unterstützungskomitees zeigt. An der Pressekonferenz im Medienzentrum des Bundeshauses nahmen neben Tiana Angelina Moser (GLP ZH), Mario Fehr (SP ZH) und Adèle Thorens Goumaz (GPS VD) mit Jacques Neirynck (CVP VD) und J. Alexander Baumann (SVP TG) auch Politiker teil, deren Parteien die Initiative offiziell ablehnen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;br /&gt;
“Die Schweiz verfügt über ein gutes Tierschutzgesetz”, so STS-Präsident Lienhard. “Doch ein Gesetz ist letztlich nur gut, wenn es auch korrekt vollzogen wird.” Und genau hier gibt es grosse Defizite. In vielen Kantonen kommen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Und wenn es zu einem Verfahren kommt, endet dies oft mit einem viel zu milden Urteil. Vor diesem Hintergrund sei es unbegreiflich, dass Bundespräsidentin Doris Leuthard die Tierschutzanwalt-Initiative als “unnötig und überholt” bezeichnet habe.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;Dem Tierschutz Zähne verleihen&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;“Obwohl das Tierschutzgesetz Bussen bis 20′000 Franken vorsieht, betragen die meisten Bussen gerade mal knapp 500 Franken”, monierte Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die neue Tierschutzgesetzgebung habe in Sachen Vollzug und Strafverfolgung keine Verbesserungen gebracht. “Es ist an der Zeit, dass dem Tierschutzgesetz Zähne verliehen werden.” Dieser Meinung schloss sich Jacques Neirynck (CVP/VD) an: “Tierquäler müssen harte Strafen gewärtigen, wenn diese abschreckende Wirkung haben sollen.”&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wie das geht, zeigt sich für die Initianten im Kanton Zürich, wo sich seit 1992 ein Tieranwalt für die konsequente Durchsetzung des Tierschutzgesetzes einsetzt. Der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel dokumentierte an der Medienkonferenz anhand von konkreten Beispielen, dass die Institution des Tieranwalts nachweislich zu einer strengeren Bestrafung von Tierquälern führt. Dabei machte er deutlich, dass die Institution des Tieranwalts vornehmlich auf die Beratung der Strafverfolgungsbehörden fokussiert und so zur Effizienzsteigerung der Verfahren führt. “Die Erfahrungen in Zürich zeigen klar”, so Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz (GPS VD), “dass der Tieranwalt hervorragend als Ergänzung zu den zuständigen Behörden funktioniert, und das bei abslout vertretbaren Kosten.” Der Kanton Zürich, so wurde an der Medienkonferenz ausgeführt, gibt für den Tieranwalt jährlich 80′000 Franken aus.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Auch der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr findet es “störend, dass in vielen Kantonen der Tierschutz nicht richtig vollzogen wird”. Die Kantone hätten die Möglichkeit gehabt, von sich aus kantonale Tieranwälte einzurichten. Niemand aber sei dem Zürcher Beispiel gefolgt. Auch das Parlament habe es versäumt, einem Kompromiss zur Unterstützung der berechtigten Tierschutz-Anliegen Hand zu bieten. “Ein weiteres Zuwarten würde einer Billigung von Tierquälerei gleichkommen. Ein Ja zum Tierschutzanwalt nützt den Tieren und sorgt dafür, dass der Tierschutz in der ganzen Schweiz endlich wirklich vollzogen wird.”&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Thurgauer SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann bemühte sich, mögliche Vorbehalte der Bauern gegen den Tierschutzanwalt auszuräumen: “Der Tierschutzanwalt ist kein Stallvogt, der in den Ställen der Bauern herumschnüffelt.” Wer seine Tiere korrekt halte, werde nie mit dem Tierschutzanwalt in Berührung kommen. Es sei im Interesse der Nutztierhalter, dass Tierquälereien konsequent geahndet würden. “Schwere Tier-quälereien, wie sie in letzter Zeit verschiedentlich an die Öffentlichkeit kamen, schaden dem Ruf der Schweizer Bauern.”&lt;/p&gt;
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    <title>Tierschutzanwalt-Initiative: Abstimmungszirkus tourt durch die Schweiz</title>
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    <published>2010-01-23T11:05:29Z</published>
    <updated>2010-01-23T11:30:21Z</updated>
    
    <summary> Bild vergrössern Ein Huhn, das auf Stelzen für die Tierschutzanwalt-Initiative wirbt. Ein waschechter Zirkuspudel, der anstelle eines Reifens durch eine Gesetzeslücke springt. Der INIBUS des Schweizer Tierschutz STS tourt zusammen mit dem Zirkus Balloni durch das Land und macht...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.infam.ch/archives/Inibus%20Balloni%20038gr.html&quot; onclick=&quot;window.open(&apos;http://www.infam.ch/archives/Inibus%20Balloni%20038gr.html&apos;,&apos;popup&apos;,&apos;width=2400,height=1600,scrollbars=no,resizable=no,toolbar=no,directories=no,location=no,menubar=no,status=no,left=0,top=0&apos;); return false&quot;&gt;&lt;img alt=&quot;Inibus Balloni 39.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/Inibus%20Balloni%2039.jpg&quot; width=&quot;470&quot; height=&quot;313&quot; /&gt;&lt;br /&gt;
&lt;small&gt;Bild vergrössern&lt;/small&gt;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ein Huhn, das auf Stelzen für die &lt;a href=&quot;http://tierschutzanwalt.ch/&quot; target=&quot;blank&quot;&gt;Tierschutzanwalt-Initiative&lt;/a&gt; wirbt. Ein waschechter Zirkuspudel, der anstelle eines Reifens durch eine Gesetzeslücke springt. Der INIBUS des Schweizer Tierschutz STS tourt zusammen mit dem Zirkus Balloni durch das Land und macht mit seinem Abstimmungszirkus Halt auf dem Marktplatz in St. Gallen. Fachleute des Schweizer Tierschutz STS stehen Red und Antwort und werben für ein Ja für die Abstimmung am 7. März.&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Damit niemand frieren muss, wird von den INIBUS-BetreiberInnen kostenlos wärmender Glühmost ausgeschenkt. Auch für musikalische Unterhaltung ist gesorgt. Etwa mit dem Song &quot;Fly Eagle Fly&quot;, den die Schweizer Rockgruppe Gotthard eigens für die Tierschutzanwalt-Initiative kreiert und zu dem der Tierfilmer Mark Rissi den Videoclip gedreht hat.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;small&gt;Der INIBUS tourt vom 25. Januar bis zum 6. März durch mehr als 50 Ortschaften in der ganzen Schweiz. Die erste Station ist der Marktplatz in Sankt Gallen. &lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://tierschutzanwalt.ch/bustour/intro.htm&quot; target=&quot;blank&quot;&gt;Alle Stationen der INIBUS-Tour.&lt;/a&gt;&lt;/small&gt;&lt;/p&gt;
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    <title>Tierschutzanwalt: Bundesrat verschliesst die Augen</title>
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    <published>2009-12-14T19:09:04Z</published>
    <updated>2010-02-06T19:11:33Z</updated>
    
    <summary>Stellungnahme des Schweizer Tierschutz STS zur Medienkonferenz des Bundesrats über die Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten....</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;b&gt;Stellungnahme des Schweizer Tierschutz STS zur Medienkonferenz des Bundesrats über die Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Nach der Medienkonferenz von Bundesrätin Doris Leuthard sieht sich der Schweizer Tierschutz STS in seiner Forderung nach kantonalen Tierschutzanwälten bestärkt. Denn die Initiative für einen Tierschutzanwalt in allen Kantonen ist alles andere als “unnötig und überflüssig”, wie Bundesrätin Leuthard behauptet. Zahlreiche Untersuchungen (angefangen beim Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 5.11.1993 bis zum kürzlich veröffentlichten Bericht der Stiftung für das Tier im Recht über die Strafpraxis bei Tierschutzfällen im Jahre 2008) belegen den mangelnden Vollzug des Tierschutzgesetzes in der Schweiz. Indem sie trotz klar belegter Fälle die lasche Verfolgung von Tierschutzdelikten in gewissen Kantonen als “Behauptung der Tierschutzorganisationen” abtut, deckt Bundesrätin Leuthard den fehlenden politischen Willen zum Vollzug des Tierschutzes in diesen Kantonen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;Wille zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes fehlt in vielen Kantonen&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Tierschutzfälle werden in der Praxis bagatellisiert und, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, höchst milde bestraft. Die Täter müssen praktisch nie vor Gericht erscheinen. Im Jahr 2008 wurden über 90 Prozent aller Verurteilungen im Schnellverfahren mit Strafverfügungen (also ohne Gerichtsverhandlung) geahndet. Freiheitsstrafen wurden in diesem Zeitraum gerade mal in 4 (!) Fällen ausgesprochen, obwohl das Gesetz für Tierquälerei eigentlich bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Die übrigen 314 Tierquälerei-Delikte endeten mit einer meist läppischen Geldstrafe oder gar nur Busse, wie zahlreiche Beispiele aus der Fallsammlung des Schweizer Tierschutz STS belegen. So wurde eine Frau aus Fribourg, die ihre Katze in ihrer Wohnung verhungern liess, mit 500 Franken gebüsst. Ein Mann aus Appenzell-Innerrhoden, der seinen eigenen Hund überfuhr und am Strassenrand verenden liess, kam mit nur 800 Franken Busse davon.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Schliesslich hat sich auch im Jahr 2008 bestätigt, was in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass zu Kritik gab: Gewisse Kantone, wie etwa das Wallis, Nidwalden oder Glarus, weisen seit Jahren keine oder fast keine Tierschutzfälle auf, was die Vermutung nahe legt, dass in diesen Kantonen der politische Wille zum gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Tiere oftmals fehlt. Dies ist mit ein Grund, weshalb der Schweizer Tierschutz STS sich für eine eidgenössische Lösung des Vollzugsproblems einsetzt und es ablehnt, dass die Kantone selber darüber entscheiden können, ob sie einen Tierschutzanwalt einführen möchten oder nicht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;Kanton Zürich belegt Nutzen des Tierschutzanwalts klar&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Kanton Zürich, der seit dem Jahre 1992 einen Tierschutzanwalt kennt, schneidet in den Untersuchungen der Stiftung für das Tier im Recht über die Strafpraxis im Tierschutz seit Jahren hervorragend ab. Und dies, ohne dass der Tierschutzanwalt das Strafverfahren aufblähen würde, wie der Bundesrat versucht zu suggerieren. Die jährlichen Kosten des Zürcher Tierschutzanwalts, der übrigens für 1/7 der Schweizer Bevölkerung zuständig ist, betragen gerade mal 80′000 Franken. Im Vergleich zu den 100 Mio. Franken, die der Kanton Zürich insgesamt für die Strafverfolgung ausgibt, zweifelsohne ein vernachlässigbarer Betrag. Da sich kleine Kantone einen Tierschutzanwalt teilen können, belaufen sich die jährlichen Kosten bei einer Annahme der Initiative auf 8 Rappen je Einwohner. Erwiesenermassen bläht der Tierschutzanwalt den Behördenapparat nicht auf, sondern führt im Gegenteil dazu, dass Verfahren effizienter durchgeführt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Bundesrat möchte der Bevölkerung glaubhaft machen, dass der Vollzug des Tierschutzgesetzes mit dem seit dem 01.09.2008 in Kraft getretenen neuen Tierschutzgesetz besser werde. Er verweist dazu auf die neu einzurichtende Fachstelle Tierschutz. Er verschweigt jedoch, dass die meisten Kantone diese Fachstelle bis heute gar nicht eingerichtet haben! Zudem verschweigt er, dass das Tierschutzgesetz dieser Fachstelle gar keine Mitwirkungsrechte im Strafverfahren einräumt. Wie soll diese Fachstelle den strafrechtlichen Vollzug verbessern können, wenn sie nicht einmal Einblick in die Strafakten erhält? Auch der Verweis des Bundesrats auf die neue eidgenössische Strafprozessordnung läuft ins Leere: Die Strafprozessordnung enthält keine einzige Regelung, die den Vollzug des Tierschutzgesetzes in irgendeiner Form bessern würde. Im Gegenteil führt sie sogar zu einer Verschlechterung, denn Institutionen wie der Zürcher Tieranwalt oder das Berner Modell können nach Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung nicht mehr weitergeführt werden. Auch hier bleibt die Stellungnahme des Bundesrats diffus.&lt;/p&gt;
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    <title>&quot;Soziale Medizin&quot; 4/09: Übergriffe in Pflegesituationen</title>
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    <published>2009-11-27T10:46:00Z</published>
    <updated>2009-11-27T10:47:38Z</updated>
    
    <summary> Missbrauch, Nötigung, Tätlichkeiten: Immer wieder sorgen Übergriffe in Pflegeinstitutionen für Schlagzeilen. Neben der Gewalt gegen PatientInnen gibt es aber auch die Gewalt an den Pflegenden. Und nicht immer ist die Grenze zur physischen Gewalt klar ersichtlich. Die Zeitschrift &quot;Soziale...</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.infam.ch/archives/sm409.html&quot; onclick=&quot;window.open(&apos;http://www.infam.ch/archives/sm409.html&apos;,&apos;popup&apos;,&apos;width=590,height=835,scrollbars=no,resizable=no,toolbar=no,directories=no,location=no,menubar=no,status=no,left=0,top=0&apos;); return false&quot;&gt;&lt;img alt=&quot;sm409klein.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/sm409klein.jpg&quot; width=&quot;150&quot; height=&quot;212&quot; align=&quot;left&quot; /&gt;&lt;/a&gt;&lt;img alt=&quot;abstandhalter.jpg&quot; src=&quot;http://www.infam.ch/archives/abstandhalter.jpg&quot; width=&quot;10&quot; height=&quot;212&quot; align=&quot;left&quot; /&gt; Missbrauch, Nötigung, Tätlichkeiten: Immer wieder sorgen Übergriffe in Pflegeinstitutionen für Schlagzeilen. Neben der Gewalt gegen PatientInnen gibt es aber auch die Gewalt an den Pflegenden. Und nicht immer ist die Grenze zur physischen Gewalt klar ersichtlich. Die Zeitschrift &quot;Soziale Medizin&quot; befasst sich in ihrer neuesten Ausgabe im Dossier Pflege mit diesem heiklen Thema. Gesprächspartner sind Regine Dubler, Leiterin des Pflegezentrums Dandelion in Basel, die Hausärztin Ruth Mascarin und Hansrudolf Schaler, Leiter Pflege und Betreuung im Alterszentrum Bruderholz in Basel.&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Weitere Schwerpunkt-Themen der &quot;Soziale Medizin&quot;-Ausgabe 4.09 sind die &quot;eHealth&quot;-Strategie von Bund und Kantonen, die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die Abschaffung der Kinderprämien in der Krankenversicherung und die Diskussion um gesetzliche Schranken für die Sterbehilfe. Ein weiterer Artikel befasst sich mit Wohnproblemen von Menschen mit psychosozialen Problemen: Der Begriff &quot;Messie&quot; ist mittlerweile auch Vermietern und Liegenschaftsverwaltern geläufig, aber auch alte oder demente Menschen haben auf dem regulären Wohnungsmarkt immer weniger Chancen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Soziale Medizin, Ausgabe 4.09, Einzelnummer Fr. 21.-, &lt;a href=&quot;http://www.sozialemedizin.ch&quot; target=&quot;blank&quot;&gt;www.sozialemedizin.ch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;[Hinweis für Redaktionen]&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Weitere Auskünfte: Redaktion Soziale Medizin, Ruedi Spöndlin, Tel. 061 281 02 56, &lt;a href=&quot;&amp;#109;&amp;#97;&amp;#105;&amp;#108;&amp;#116;&amp;#111;:%72%75%65%64%69%2E%73%70%6F%65%6E%64%6C%69%6E%40%73%6F%7A%69%61%6C%65%6D%65%64%69%7A%69%6E%2E%63%68&quot;&gt;&amp;#69;&amp;#45;&amp;#77;&amp;#97;&amp;#105;&amp;#108;&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;small&gt;&lt;b&gt;Soziale Medizin - Die Zeitschrift im Gesundheits- und Sozialwesen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Die Zeitschrift Soziale Medizin setzt sich seit 32 Jahren kritisch mit der schweizerischen Gesundheits- und Sozialpolitik auseinander. Sie ist parteipolitisch unabhängig. Der Herausgeber-Gesellschaft SGSG (Schweizerische Gesellschaft für ein soziales Gesundheitswesen) gehören über 400 Ärzte/innen, Gesundheitspolitiker/innen und engagierte Berufsleute an.&lt;/small&gt;&lt;/p&gt;
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    <title>Mehrheit für den Tierschutzanwalt</title>
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    <id>tag:www.infam.ch,2009://1.125</id>
    
    <published>2009-11-26T19:12:37Z</published>
    <updated>2010-02-06T19:14:29Z</updated>
    
    <summary>Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will den Tierschutz in der Schweiz verbessern und befürwortet die Einführung von kantonalen Tierschutz- anwälten. Dies ergab eine im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS durchgeführte repräsentative GfK-Studie....</summary>
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            <category term="news" />
    
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        &lt;p&gt;&lt;b&gt;Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will den Tierschutz in der Schweiz verbessern und befürwortet die Einführung von kantonalen Tierschutz- anwälten. Dies ergab eine im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS durchgeführte repräsentative GfK-Studie.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;81 % der Schweizer Bevölkerung finden, dass Personen, die Tiere misshandeln oder in anderer Weise gegen die Tierschutz- gesetzgebung verstossen, “sehr hart” (30 %) oder “eher hart” (51 %) bestraft werden sollten. Hingegen sind 59 % der Meinung, dass heute die Interessen der Tiere von den Behörden und im Strafverfahren zu wenig wahrgenomen werden. Tierquälereien werden in der Schweiz immer noch viel zu oft als Kavaliersdelikte behandelt und lasch bestraft, finden 66 %.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Eine deutliche Mehrheit der Befragten (70 %) hält die Einführung von Tierschutzanwälten für eine geeignete Massnahme, um den Schutz und die Achtung der Tiere zu verbessern. Ein Tierschutzanwalt werde den notwendigen Druck auf die Behörden ausüben, damit das Tierschutzgesetz künftig konsequenter umgesetzt wird, glauben 72 %. Auch glaubt eine Mehrheit (53 %), dass die Einführung von Tierschutzanwälten die heutigen, störenden Unterschiede beim Vollzug des Tierschutzgesetzes beseitigen werde.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;Ungenügende Kontrollen, lasche Bestrafung&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;53 % glauben, dass häufig (11 %) oder sehr häufig (42 %) gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen wird. Als Grund dafür wird zum einen die ungenügende Kontrolle von Tierhaltern (52 %) genannt. Ebenso viele Befragte (52 %) kritisieren, dass jedermann Tiere halten kann, auch ungeeignete Menschen. Knapp die Hälfte (48 %) der Befragten findet, Tierhalter wüssten zu wenig Bescheid über Tierbedürfnisse und Tierschutzvorschriften. 42 % der Bevölkerung sind der Ansicht, dass Anzeigen wegen Tierschutzverstössen von den Behörden zu wenig ernst genommen werden, 41 % machen die lasche Verfolgung und Bestrafung der Täter verantwortlich. Lediglich 6 % der Befragten halten die Tierschutzvorschriften für zu streng.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Für die repräsentative Umfrage wurden zwischen dem 2. und 12. November 2009 1’000 in der Schweiz lebende Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren befragt. Davon waren 83 % in der Schweiz stimmberechtigt. Die Tierschutzanwalt-Initiative kommt am 7. März 2010 zur Abstimmung.&lt;/p&gt;
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    <title>Spielgruppe Glückspilz braucht neue Räume</title>
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    <id>tag:www.infam.ch,2009://1.110</id>
    
    <published>2009-11-26T16:30:46Z</published>
    <updated>2009-11-26T16:32:47Z</updated>
    
    <summary>Seit Oktober 2005 gibt es in Buchs die Spielgruppe Glückspilz für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Bis heute ist sie die einzige Integrations-Spielgruppe für behinderte und nicht behinderte Kinder in der Region geblieben. Jetzt suchen die Betreiberinnen dringend neue Räume....</summary>
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        &lt;p&gt;&lt;b&gt;Seit Oktober 2005 gibt es in Buchs die Spielgruppe Glückspilz für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Bis heute ist sie die einzige Integrations-Spielgruppe für behinderte und nicht behinderte Kinder in der Region geblieben. Jetzt suchen die Betreiberinnen dringend neue Räume.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;
        &lt;p&gt;Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Spielgruppe Glückspilz läuft bereits auf vollen Touren. Denn die Zeit drängt. Der Mietvertrag für die bisherigen Räume an der Stadtgrenze zwischen Aarau und Buchs wurde per 31. Mai 2010 gekündigt. &quot;Uns war bewusst, dass wir die Räume in Buchs nur für eine befristete Zeit haben können&quot;, sagt Betreiberin Maya Westermann. &quot;Der Zeitpunkt der Kündigung war für uns aber doch überraschend.&quot;&lt;br /&gt;
Die neuen Räume sollten möglichst gross und rollstuhlgängig sein. Neben einer eigenen Toilette und Platz für eine Küchenecke (Backofen und Kühlschrank vorhanden) sollte der neue Ort über eine geschützte Spielmöglichkeit im Freien verfügen. Wichtig sind auch eine gute Zufahrtsmöglichkeit und nahe gelegene Parkplätze. Die bevorzugte Lage wäre für die Betreiberinnen in Aarau und Umgebung (z.B. Buchs, Rohr, Suhr, Küttigen). &quot;Ideal für uns wäre ein leerstehender Kindergarten, ein ungenutzter Industrieraum oder auch ein ehemaliger Dorfladen.&quot; &lt;br /&gt;
45 behinderte und nicht behinderte Kinder haben die Spielgruppe seit ihrer Gründung im Oktober 2005 besucht. Dass die Spielgruppe einem echten Bedürfnis entspricht, zeigt sich nicht zuletzt an der grossen Nachfrage. &quot;Im letzten Jahr waren wir mit 24 Kindern ausgebucht&quot;, sagt Spielgruppen-Leiterin Maya Westermann. &quot;Aktuell haben wir 18 Kinder in drei Gruppen, wobei bereits neue Anfragen bestehen und bald neue Kinder dazu kommen werden.&quot;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.spielgruppeglueckspilz.ch&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;www.spielgruppeglueckspilz.ch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;b&gt;Kontaktadresse:&lt;/b&gt; Spielgruppe Glückspilz, Maya Westermann, Baldismattweg 11, 5022 Rombach. Tel. 062 827 39 37 ; Fax 062 827 39 38, E-Mail: &lt;a href=&quot;mailto:&amp;#105;&amp;#110;&amp;#102;&amp;#111;@&amp;#115;&amp;#112;&amp;#105;&amp;#101;&amp;#108;&amp;#103;&amp;#114;&amp;#117;&amp;#112;&amp;#112;&amp;#101;&amp;#103;&amp;#108;&amp;#117;&amp;#101;&amp;#99;&amp;#107;&amp;#115;&amp;#112;&amp;#105;&amp;#108;&amp;#122;.&amp;#99;&amp;#104;&quot;&gt;E-Mail&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;/p&gt;
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