Immer mehr Tierschutzfälle in der Schweiz
Im Jahr 2008 haben die Tierheime der Schweizer Tierschutzvereine hochgerechnet über 21′000 Tiere aufgenommen. Das entspricht einer Zunahme von knapp 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr (18′800 Tiere). Auch bei den den Vereinen gemeldeten Tierschutzfällen ist eine Zunahme um 1’000 Fälle zu verzeichnen – das sind 20 Prozent mehr als im 2007. Damit diese Fälle endlich abnehmen, fordert der Schweizer Tierschutz STS empfindliche Strafen für Tierquäler – und in jedem Kanton einen unabhängigen Tierschutzanwalt, der die Interessen der gequälten Tiere vertritt.
9’950 Katzen, 3’500 Hunde sowie 7’590 andere Tiere wie Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Exoten sowie Nutz- und Wildtiere wurden von den Tierheimen der in der Schweiz tätigen Tierschutzvereinen im Jahr 2008 aufgenommen. Diese Zahlen ergeben sich aus einer Hochrechnung, der die Datensätze von 44 Sektionen des Schweizer Tierschutz STS zugrunde liegen (total 16′831 gezählte Tieraufnahmen). Gegenüber der Hochrechnung 2007 ergibt sich bei den Tieraufnahmen eine Steigerung von knapp 12 Prozent. Gegenüber 2002, als erstmals eine solche Erhebung durchgeführt wurde, haben die Aufnahmen gar um 112 Prozent zugenommen. Der STS führt diese erheblichen Zunahmen primär darauf zurück, dass die Heim- und Hobbytierhaltung in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat – mittlerweile schätzt man, dass in der Schweiz gegen eine Million Heimtierhalter um 7 Millionen Heimtiere halten – und Tiere oft überstürzt und unüberlegt (Kosten, Arbeitsaufwand) gekauft werden.
Auch bei den den Tierschutzvereinen von besorgten Bürgern gemeldeten Tierschutzfällen ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen: 31 STS-Sektionen registrierten 3’675 Fälle, was hochgerechnet auf die ganze Schweiz rund 6100 Tierschutzfällen entspricht. Das sind 1’000 Fälle oder 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Grossteil der den Sektionen gemeldeten Fälle betrifft Hunde- und Katzenschicksale, während Nutztierfälle zunehmend der Zentrale des Schweizer Tierschutz STS in Basel gemeldet werden. Der STS führt diese Zunahme an Tierschutz-Meldungen darauf zurück, dass die Bevölkerung heute schlechte Tierhaltungen und Tiervernachlässigungen nicht mehr als Kavaliersdelikte ansieht und nicht mehr wegschaut.
Leider hat sich auch im Jahr 2008 die Erfahrung bestätigt, die die Sektionen des STS schon in vergangenen Jahren machen mussten: Bei weitem nicht immer gehen die zu-ständigen Behörden den ihnen gemeldeten (Heim)Tierschutzdelikten mit der gebotenen Entschlossenheit nach: Ermittlungen verlaufen schleppend, Kontrollen durch die Behörden finden oft nach vorgängiger Anmeldung statt, so dass die Angeschuldigten die be-klagten Missstände rechtzeitig beheben können. Wenn es überhaupt zu einer Anzeige kommt, erhalten die involvierten STS-Sektionen in der Regel keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens.
Diese für die Tierschützer frustrierenden Erfahrungen haben sich auch im Jahr 2008 fortgesetzt, obwohl in diesem Jahr das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten ist. So meldete der Tierschutzverein Schwyz einen Fall, in dem ein Hobby-Hundezüchter auf seinem Balkon 16 Hunde vernachlässigt, unterernährt und tierschutzwidrig hielt. Nach der Anzeige erliess das kantonale Veterinäramt zwar eine Verfügung, doch der Mann kann weiterhin 4 Hunde halten. Im Kanton Uri liess ein Tierhalter seine beiden Wellensittiche im Winter ungeschützt und ohne Futter draussen, so dass ein Tier erfror und das andere stark abgemagert war. Der Tierhalter blieb straffrei. Im Kanton Freiburg hielt ein Alkoholiker Hühner, Enten, Tauben, Schafe und Katzen seit vielen Jahren tierschutzwidrig. Bei einem Hausbesuch wurden mehrere tote Tiere gefunden. Trotz stän-diger Mahnungen des Tierschutzvereins erliess die Behörde kein Tierhalterverbot. Im Kanton Zug liess ein Tierhalter während der zweiwöchigen Ferien seine fünf Hunde unbeaufsichtigt im Haus. Als der Tierschutzverein gerufen wurde, waren drei Hunde bereits verhungert. In Schaffhausen wurden Meerschweinchen und Kaninchen in einer Kiste ausgesetzt. Im Kanton Aargau traf der Tierschutzverein auf einen Schäferhund, der ständig an einer ein Meter kurzen Leine befestigt war und dessen Platz völlig verschlammt war. Das Tier hatte einen grossen Tumor an den Vorderbeinen, wurde aber nicht tierärztlich behandelt. Es musste eingeschläfert werden.
Nicht zuletzt solche Beispiele – die Liste liesse sich fast beliebig verlängern – sind es, die den Schweizer Tierschutz STS zur Lancierung der Tierschutzanwalt-Initiative bewo-gen haben, über welche die Schweizer Bevölkerung am 7. März abstimmt. Nur ein un-abhängiger Tierschutzanwalt kann die Interessen von gequälten und vernachlässigten Tieren im Strafverfahren richtig vertreten und dafür sorgen, dass Behörden, die bisher durch Untätigkeit glänzten, ihren Pflichten nachkommen.
Der Schweizer Tierschutz STS und seine 70 angeschlossenen Sektionen verschicken jährlich mehrere zehntausend Merkblätter und Broschüren zur tiergerechten Haltung. Dazu kommen hunderttausende von Beratungstelefonen und -mails. Der STS unterhält sechs Fach- und Beratungsstellen (Heim-, Wild-, Nutztiere, Tierversuche, Tiertransporte und Schlachten, tierärztliche Beratung) und führt jedes Jahr mehrere Workshops, Kurse und Tagungen zur tiergerechten Haltung durch. Er teilt die Auffassung des Bundesra-tes, dass Information und Prävention wichtige Pfeiler für die richtige Haltung von Tieren sind. Doch braucht es vom Staat statt teurer Präventionskampagnen, welche jene, die es nötig hätten, meistens ohnehin nicht erreichen, in erster Linie die konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts, damit die schlimmen Missstände in der Tierhaltung endlich ein Ende haben. Dazu gehört, dass Tierquäler empfindliche Strafen fürchten müssen.
Für Rückfragen:
Dr. sc. nat. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS, Tel. 061-365 99 99
Lic. iur. Lukas Berger, Rechtsdienst STS, Tel. 061-365 99 93
