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21.02.10

Tierfreunde protestierten gegen ungenügenden Tierschutz-Vollzug

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Untätige Behörden, verschleppte Verfahren, symbolische Bussen ohne abschreckende Wirkung: Tierschützer und Tierfreunde protestierten heute zeitgleich in sieben Schweizer Städten gegen den ungenügenden Vollzug des Tierschutzgesetzes.

Tierschützer und Tierfreunde gingen heute in Baden, Basel, Fribourg, Genf, Frauenfeld, Lugano und Zug auf die Strasse, um gegen den laschen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu protestieren. Sie postierten sich mit Postern und Plakaten vor Gerichtsgebäuden, um gegen die fehlende Entschlossenheit der Behörden zu demonstrieren. In Fribourg erhielten die Tierschützer prominente Unterstützung von der TV-Moderatorin Lolita Morena, in Frauenfeld beteiligte sich die Country-Sängerin Suzanne Klee an der Aktion. Die Tierschützer verteilten auch Info-Material an die Passanten, um für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative zu werben. Die Initiative des Schweizer Tierschutz STS kommt am 7. März zur Abstimmung.

Aus vielen Kantonen werden seit Jahren kaum Tierschutzdelikte gemeldet. Im Kanton Genf etwa kamen in den letzten 27 Jahren nur gerade 12 Tierschutzfälle zur Anzeige. Auch in der Relation zur Einwohnerzahl sind die Tierschutzfälle in Genf verschwindend gering. Im Jahr 2008 waren es 0.05 Fälle auf 10'000 Einwohner. Kaum besser sieht es im Tessin aus, wo 0.06 Fälle auf 10'000 Einwohner kommen. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 0.92 Fällen. Der Kanton Zürich, wo sich ein Tierschutzanwalt für gequälte Tiere einsetzt, weist seit Jahren regelmässig deutlich mehr Strafuntersuchungen auf. Im Jahr 2008 waren es 1.43 Fälle pro 10'000 Einwohner.

Der mangelhafte Vollzug zeigt sich jedoch nicht nur in der geringen Anzahl von Strafuntersuchungen im Tierschutzbereich, sondern auch in den erschreckend milden Urteilen. Wohl in keinem anderen Deliktsbereich wird der gesetzliche Strafrahmen so schlecht ausgenützt, wie im Tierschutzbereich. Für Tierquälerei sieht das Gesetz Gefängnis bis 3 Jahre vor. Im Jahre 2008 wurde jedoch schweizweit nur in 4 von 318 Tierquälereifällen eine Gefängnisstrafe ausgesprochen. Für alle übrigen De-likte des Tierschutzgesetzes sieht das Gesetz Busse bis 20'000 Franken vor. Die durchschnittliche Bussenhöhe lag im Jahre 2008 gerade mal bei 439 Franken.

Die Tierschützer machten auf skandalös milde Urteile gegen Tierquäler aufmerksam: So wurde in Zug ein Mann, der seiner Hündin mit einem Knüppel den Schädel einschlug, mit einer Busse von 200 Franken bestraft. In Fribourg kam ein Mann, der seine Katze 2006 in einem Lavabo ertränkte, straffrei davon. Im Kanton Thurgau kam ein Metzger, der für eine Wette einem lebenden Hamster den Kopf abbiss und mehreren Hühnern die Köpfe abriss, 2007 mit einer bedingten Geldstrafe und 400 Franken Busse davon. Solche Urteile haben aus Sicht der Tierschützer keinerlei abschreckende Wirkung.

11.02.10

Wieso Tierschutz auch Gewaltprävention ist

Bildschirmfoto 2010-02-21 um 22.47.56.jpg abstandhalter.jpg Der Zusammenhang von Tierquälerei und Kriminalität war Thema einer Informationsveranstaltung des Schweizer Tierschutz STS im Marriott Hotel in Zürich. Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justiz-vollzug des Kantons Zürich, und Andrea M. Beetz vom Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Universität Rostock beleuchteten das Thema aus wissenschaftlicher Sicht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer Tiere quält, neigt auch zu Gewalt gegen Menschen. Deshalb ist ein konsequenter Tierschutz nicht nur für das Wohl der Tiere wichtig, sondern auch für die Gewaltprävention im zwischenmenschlichen Zusammenleben.

Tierquälerei ist in der Schweiz sehr verbreitet: Rund 6’500 Tierschutzstraffälle hat die Datenbank der Stiftung Tier im Recht in den Jahren 1982 bis 2008 erfasst. Seit 1998 ist eine deutliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen: Gab es 1995 schweizweit noch 190 Fälle pro Jahr, waren es 2008 deren 712. Die häufigsten Delikte betreffen Nutztiere, dicht darauf folgen Heimtiere. Besonders häufig betroffen sind Hunde. Die tatsächliche Zahl der Tierschutzstraftaten dürfte aber weitaus höher sein und lässt sich nur schwer beziffern, wie Antoine F. Goetschel, Tieranwalt des Kantons Zürich, an der gut besuchten Veranstaltung des Schweizer Tierschutz STS erklärte. Die Gründe dafür ortet Goetschel unter anderem in «fehlender Zivilcourage, Angst vor Vergeltungsmassnahmen, Gleichgültigkeit», aber auch im «Desinteresse oder in Kapazitätsengpässen» der zuständigen Behörden.

Tierquälerei ist über das Verhältnis von Mensch und Tier hinaus von gesellschaftlicher Relevanz. «Eine wachsende Anzahl an Studien belegt eine Verbindung von Tierquälerei und zwischenmenschlicher Gewalt», so Andrea M. Beetz vom Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Universität Rostock. Je früher und je öfter jemand Tiere misshandle, desto eher greife er auch zu Gewalt gegen Menschen. Opfer von absichtlicher Tierquälerei sind häufig Hunde und Katzen, aber auch Kleintiere im häuslichen Umfeld. Während aggressive und absichtliche Tierquälerei überwiegend von Männern begangen wird, steht bei Frauen die Vernachlässigung von Tieren im Vordergrund. Aber, so Beetz: «Auch Kinder und Jugendliche quälen Tiere.» Die Mehrheit der Täter seien Jungen, als Einzeltäter oder Mitläufer in Gruppen. Häufige Gründe für geplante oder spontane Akte von Tierquälerei sind Rachegelüste und Wut. Aber auch das Scharfmachen von Hunden fällt gemäss Beetz unter Tierquälerei.

Als besonders erschreckend wird das Motiv der «Freude am Quälen» empfunden. Dieses Motiv ist besonders aussagekräftig im Hinblick auf mögliche zwischenmenschliche Gewalt. Im Rahmen häuslicher Gewalt werde das Tier häufig als Druckmittel gegen die Partnerin oder das Kind (z.B. sexueller Missbrauch) eingesetzt. Auf der anderen Seite quälten missbrauchte Kinder selbst manchmal Tiere, um den Missbrauch an einem noch Schwächeren auszuleben oder im posttraumatischen Spiel zu bearbeiten.
«Fällen von Tierquälerei nachzugehen, kann wichtige Hinweise auf ein von Gewalt und Missbrauch geprägtes Umfeld, Gewaltkriminalität oder eine psychiatrisch relevante Störung des Täters liefern», so die Expertin aus Rostock. Aufgrund klinischer Erfahrung und der heutigen Studienlage sei der Missbrauch von Tieren ein wichtiges Diagnosekriterium für eine Störung des Sozialverhaltens. Typische Merkmale dieser Störung seien Aggression, Quälen anderer Personen und Tiere, Zerstörung von Eigentum anderer, Feuerlegen. Kriminelles Verhalten in der Jugend oder im Erwachsenenalter gingen oft damit einher. «Tierschutz ist also nicht nur im Sinne des Tieres, sondern auch im Sinne der Gesellschaft», so die Schlussfolgerung von Andrea M. Beetz.

Mit Straftaten als «Spezialfall der asymmetrischen Machtbeziehung» befasste sich Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Diensts im Justizvollzug des Kantons Zürich. Ein Täter könne eine Straftat deswegen begehen, weil er sich gegenüber seinem Opfer im Vorteil befinde. Dabei könne es sich um körperliche, psychische, finanzielle oder hierarchische Überlegenheit handeln, aber auch um einen Informations- oder Wissensvorsprung, besondere Skrupellosigkeit, ein Überraschungsmoment, den Einsatz von Waffen oder eine Vielzahl anderer Aspekte.
«Wir alle finden uns in Situationen, in denen wir einmal auf der eher mächtigen und dann wieder einmal auf der eher ohnmächtigen Seite sind», so Urbaniok. Machtgefälle gebe es sowohl im Berufsleben wie auch in privaten Beziehungen. Doch nicht alle Menschen können mit der Übermacht gleich gut umgehen. Risikorelevante Persönlichkeitsmerkmale sind z.B. Gewaltbereitschaft, Dominanzstreben, Dissozialität, sexuelle Abweichungen, delinquenzfördernde Weltanschauungen etc. Dazu kommen situative Faktoren, etwa wenn grenzverletzendes Verhalten ausdrücklich erlaubt oder die Wahrscheinlichkeit, bestraft zu werden, sehr gering ist. Ein weiterer Faktor ist, wenn das Machtgefälle sehr gross ist. «Alle diese Faktoren sind typisch für das Verhältnis zwischen Mensch und Tier», stellt Urbaniok fest.

Die legitimen Rechte von Tieren zu verteidigen und Gewaltkriminalität zu bekämpfen, so das Fazit von Frank Urbaniok, seien unterschiedliche Facetten eines umfassenderen Anliegens: «Es geht darum, sich für eine Gesellschaft mit weniger Gewalt, weniger Missbrauch, weniger Ausbeutung, weniger Betrug und damit weniger Opfern einzusetzen. Und dafür muss man kein Idealist sein, denn davon profitieren wir alle.

02.02.10

Immer mehr Tierschutzfälle in der Schweiz

Im Jahr 2008 haben die Tierheime der Schweizer Tierschutzvereine hochgerechnet über 21′000 Tiere aufgenommen. Das entspricht einer Zunahme von knapp 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr (18′800 Tiere). Auch bei den den Vereinen gemeldeten Tierschutzfällen ist eine Zunahme um 1’000 Fälle zu verzeichnen – das sind 20 Prozent mehr als im 2007. Damit diese Fälle endlich abnehmen, fordert der Schweizer Tierschutz STS empfindliche Strafen für Tierquäler – und in jedem Kanton einen unabhängigen Tierschutzanwalt, der die Interessen der gequälten Tiere vertritt.

9’950 Katzen, 3’500 Hunde sowie 7’590 andere Tiere wie Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Exoten sowie Nutz- und Wildtiere wurden von den Tierheimen der in der Schweiz tätigen Tierschutzvereinen im Jahr 2008 aufgenommen. Diese Zahlen ergeben sich aus einer Hochrechnung, der die Datensätze von 44 Sektionen des Schweizer Tierschutz STS zugrunde liegen (total 16′831 gezählte Tieraufnahmen). Gegenüber der Hochrechnung 2007 ergibt sich bei den Tieraufnahmen eine Steigerung von knapp 12 Prozent. Gegenüber 2002, als erstmals eine solche Erhebung durchgeführt wurde, haben die Aufnahmen gar um 112 Prozent zugenommen. Der STS führt diese erheblichen Zunahmen primär darauf zurück, dass die Heim- und Hobbytierhaltung in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat – mittlerweile schätzt man, dass in der Schweiz gegen eine Million Heimtierhalter um 7 Millionen Heimtiere halten – und Tiere oft überstürzt und unüberlegt (Kosten, Arbeitsaufwand) gekauft werden.

Auch bei den den Tierschutzvereinen von besorgten Bürgern gemeldeten Tierschutzfällen ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen: 31 STS-Sektionen registrierten 3’675 Fälle, was hochgerechnet auf die ganze Schweiz rund 6100 Tierschutzfällen entspricht. Das sind 1’000 Fälle oder 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Grossteil der den Sektionen gemeldeten Fälle betrifft Hunde- und Katzenschicksale, während Nutztierfälle zunehmend der Zentrale des Schweizer Tierschutz STS in Basel gemeldet werden. Der STS führt diese Zunahme an Tierschutz-Meldungen darauf zurück, dass die Bevölkerung heute schlechte Tierhaltungen und Tiervernachlässigungen nicht mehr als Kavaliersdelikte ansieht und nicht mehr wegschaut.

Leider hat sich auch im Jahr 2008 die Erfahrung bestätigt, die die Sektionen des STS schon in vergangenen Jahren machen mussten: Bei weitem nicht immer gehen die zu-ständigen Behörden den ihnen gemeldeten (Heim)Tierschutzdelikten mit der gebotenen Entschlossenheit nach: Ermittlungen verlaufen schleppend, Kontrollen durch die Behörden finden oft nach vorgängiger Anmeldung statt, so dass die Angeschuldigten die be-klagten Missstände rechtzeitig beheben können. Wenn es überhaupt zu einer Anzeige kommt, erhalten die involvierten STS-Sektionen in der Regel keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens.

Diese für die Tierschützer frustrierenden Erfahrungen haben sich auch im Jahr 2008 fortgesetzt, obwohl in diesem Jahr das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten ist. So meldete der Tierschutzverein Schwyz einen Fall, in dem ein Hobby-Hundezüchter auf seinem Balkon 16 Hunde vernachlässigt, unterernährt und tierschutzwidrig hielt. Nach der Anzeige erliess das kantonale Veterinäramt zwar eine Verfügung, doch der Mann kann weiterhin 4 Hunde halten. Im Kanton Uri liess ein Tierhalter seine beiden Wellensittiche im Winter ungeschützt und ohne Futter draussen, so dass ein Tier erfror und das andere stark abgemagert war. Der Tierhalter blieb straffrei. Im Kanton Freiburg hielt ein Alkoholiker Hühner, Enten, Tauben, Schafe und Katzen seit vielen Jahren tierschutzwidrig. Bei einem Hausbesuch wurden mehrere tote Tiere gefunden. Trotz stän-diger Mahnungen des Tierschutzvereins erliess die Behörde kein Tierhalterverbot. Im Kanton Zug liess ein Tierhalter während der zweiwöchigen Ferien seine fünf Hunde unbeaufsichtigt im Haus. Als der Tierschutzverein gerufen wurde, waren drei Hunde bereits verhungert. In Schaffhausen wurden Meerschweinchen und Kaninchen in einer Kiste ausgesetzt. Im Kanton Aargau traf der Tierschutzverein auf einen Schäferhund, der ständig an einer ein Meter kurzen Leine befestigt war und dessen Platz völlig verschlammt war. Das Tier hatte einen grossen Tumor an den Vorderbeinen, wurde aber nicht tierärztlich behandelt. Es musste eingeschläfert werden.

Nicht zuletzt solche Beispiele – die Liste liesse sich fast beliebig verlängern – sind es, die den Schweizer Tierschutz STS zur Lancierung der Tierschutzanwalt-Initiative bewo-gen haben, über welche die Schweizer Bevölkerung am 7. März abstimmt. Nur ein un-abhängiger Tierschutzanwalt kann die Interessen von gequälten und vernachlässigten Tieren im Strafverfahren richtig vertreten und dafür sorgen, dass Behörden, die bisher durch Untätigkeit glänzten, ihren Pflichten nachkommen.

Der Schweizer Tierschutz STS und seine 70 angeschlossenen Sektionen verschicken jährlich mehrere zehntausend Merkblätter und Broschüren zur tiergerechten Haltung. Dazu kommen hunderttausende von Beratungstelefonen und -mails. Der STS unterhält sechs Fach- und Beratungsstellen (Heim-, Wild-, Nutztiere, Tierversuche, Tiertransporte und Schlachten, tierärztliche Beratung) und führt jedes Jahr mehrere Workshops, Kurse und Tagungen zur tiergerechten Haltung durch. Er teilt die Auffassung des Bundesra-tes, dass Information und Prävention wichtige Pfeiler für die richtige Haltung von Tieren sind. Doch braucht es vom Staat statt teurer Präventionskampagnen, welche jene, die es nötig hätten, meistens ohnehin nicht erreichen, in erster Linie die konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts, damit die schlimmen Missstände in der Tierhaltung endlich ein Ende haben. Dazu gehört, dass Tierquäler empfindliche Strafen fürchten müssen.


Für Rückfragen:
Dr. sc. nat. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS, Tel. 061-365 99 99
Lic. iur. Lukas Berger, Rechtsdienst STS, Tel. 061-365 99 93

01.02.10

"Soziale Medizin" 1.10: Die "patente Frau aus Polen"

sm110.jpgabstandhalter.jpg Viele Schweizerinnen und Schweizer vermeiden es nach Kräften, im Alter in ein Heim einzutreten. Um den Gang ins Alters- oder Pflegeheim zu umgehen, greifen viele von ihnen auf Pflegerinnen aus Niedriglohnländern zurück. Die Ausgabe 1.10 der Zeitschrift "Soziale Medizin" befasst sich mit diesem statistisch kaum erfassten Phänomen und stellt Probleme bei den Anstellungsbedingungen wie auch bei der Qualität dieser Pflegeform zur Diskussion. Gesprächspartnerinnen sind alt Nationalrätin Angéline Fankhauser, Co-Präsidentin der Grauen Panther beider Basel, und Sarah Schilliger vom Institut für Soziologie der Universität Basel.

Die Alterspflege von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigung ist Thema eines weiteren Beitrags in der "Soziale Medizin" 1.10. Die Lebenserwartung dieser Menschen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen, wodurch die Alterspflege von geistig Behinderten überhaupt erst zum Thema geworden ist. Die Basler Sozialinstitution abilia führt an der Friedensgasse ein Wohnhaus, das sich zum eigentlichen Kompetenzzentrum entwickelt hat, in dem wertvolle Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet wird. Die "Soziale Medizin" hat Wohnhausleiterin Eveline Haagen zu diesem Thema interviewt.

Weitere Themen in der "Soziale Medizin" 1.10 sind die Volksabstimmung über die Forschung am Menschen vom 7. März, Suizidhilfe (Beitrag von Asmus Finzen) sowie Armut im Alter (Beitrag von Ueli Mäder).

[Hinweis für Redaktionen]
Weitere Auskünfte: Redaktion Soziale Medizin, Ruedi Spöndlin, Tel. 061 281 02 56, E-Mail.

Soziale Medizin - Die Zeitschrift im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Zeitschrift Soziale Medizin setzt sich seit 32 Jahren kritisch mit der schweizerischen Gesundheits- und Sozialpolitik auseinander. Sie ist parteipolitisch unabhängig. Der Herausgeber-Gesellschaft SGSG (Schweizerische Gesellschaft für ein soziales Gesundheitswesen) gehören über 400 Ärzte/innen, Gesundheitspolitiker/innen und engagierte Berufsleute an.