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28.01.10

Tierschutzanwalt-Initiative: Argumente der Gegner greifen nicht

Das Bürgerliche Komitee gegen die Tierschutzanwalt-Initiative hat seine “Argumente” gegen die Einführung von Tierschutzanwälten vorgestellt. Diese halten einer Prüfung nicht stand. Hier die Replik des Schweizer Tierschutz STS.

Tatsächlich verfügt die Schweiz über ein gutes Tierschutzgesetz mit entsprechenden Vorschriften. Das Problem ist, dass es selbst nach Meinung des Bundesrates ungenügend durchgesetzt wird. Obwohl das Gesetz harte Strafen für Tierquälerei vorsieht, werden diese kaum ausgesprochen. In manchen Kantonen, etwa Genf, Wallis, Uri, Glarus, Tessin, kommen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Der Tierschutzanwalt sorgt dafür, dass das Gesetz überall gleich durchgesetzt wird.
Die Gegner der Initiative unterstellen, dass die Einführung von Tierschutzanwälten mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten verursachen würde. Der Kanton Zürich, wo es seit 1992 einen Tieranwalt gibt, belegt das Gegenteil. Die Kosten betragen dort 8 Rappen pro Einwohner/Jahr.Zum Vergleich: Jeder Steuerzahler muss für die Unterstützung der Bauern jährlich rund CHF 400.- aufwenden. Der Zürcher Tieranwalt wird von den Strafverfolgungsbehörden geschätzt, weil er ihnen viel Aufwand abnimmt und unbürokratisch arbeitet.

Die Behauptung, die Initiative “bringe den Tieren nichts”, ist blanker Hohn und streut den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Sand in die Augen. Das Nein-Komitee hat offenbar die Mechanismen des Strafrechts nicht verstanden: Das Strafrecht kommt immer erst zur Anwendung, wenn eine Straftat bereits geschehen ist. Wenn es konsequent umgesetzt wird, hat es jedoch eine präventive Wirkung. Auch Parkverbote werden nur deshalb beachtet, weil sonst eine Strafe droht.

Die Gegner führen an, dass die bisherige Strafprozessordnung die Einführung von Tierschutzanwälten schon heute erlaube. Das war bislang – im Prinzip – richtig. Doch während der Kanton Zürich schon seit 1992 einen Tieranwalt hat, ist kein anderer Kanton seinem Beispiel gefolgt. Deshalb wurde die Tierschutzanwalt-Initiative vom Schweizer Tierschutz STS lanciert. Nach Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung wird die Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten nach Meinung des Bundesamtes für Justiz nach nicht mehr möglich sein.

Das Tierschutzgesetz verfüge über die “nötigen Instrumente, um Tierschutzvergehen konsequent zu verfolgen”: Welche Instrumente das sein sollen, führt das Gegner-Komitee nicht aus. Auch wieso die Institution eines Tierschutzanwalts sich nicht überall eignen soll, bleibt sein Geheimnis. Erst kürzlich wurde das gesamte Strafverfahren für die ganze Schweiz vereinheitlicht. Warum soll das bei Tierschutzdelikten nicht gehen?

An eine Frechheit grenzt schliesslich die Behauptung von FDP-Nationalrat Christian Lüscher, die Tierschutzanwälte seien ein “Beschäftigungsprogramm für Juristen”: Der überaus engagiert und effizient arbeitende Zürcher Tieranwalt verrichtet seinen Auftrag in einem 30%-Pensum. Er ist zuständig für ein Gebiet, in dem ein Siebtel der Schweizer Bevölkerung lebt. Kleine Kantone, denen das zuviel ist, können nach Annahme der Initiative gemeinsam einen Tierschutzanwalt benennen. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Schweizer Bauer wird mit CHF 40′000.- pro Jahr mit Steuergeldern subventioniert. Das ist auch aus Sicht des STS richtig. Aber ein Tierschutzanwalt würde je Kanton weniger kosten als die Subvention eines einzigen Bauern, und damit liesse sich das Los von abertausenden Tieren verbessern.

27.01.10

Die GFG heisst jetzt abilia

Logo_abilia_mail_120x63.jpgabstandhalter.jpg Die Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter GFG in Basel heisst neu abilia. Mit der Namensänderung geht ein tief greifender Erneuerungsprozess einen wichtigen Schritt weiter. Sichtbar werden die Folgen dieses Prozesses vorab in der Modernisierung des Wohn- und Beschäftigungsangebots. Damit einher geht aber auch ein grundlegender Wandel im Selbstverständnis und in der Kernaufgabe der traditionsreichen Basler Sozialinstitution.

Kaum ein Tätigkeitsfeld im sozialen Bereich hat sich in den letzten Jahrzehnten so stark verändert wie die Betreuung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Diese Entwicklung lässt sich an der über 100-jährigen Geschichte des Unternehmens abilia besonders gut nachvollziehen. Die Wurzeln der Organisation reichen zurück bis ins Jahr 1901, als Sonderschullehrer in Basel den «Hilfsverein für Geistesschwache» gründeten. Aus dem Hilfsverein wurde 1973 die Gesellschaft zur Förderung geistig Behinderter GFG. Jetzt hat sich die GFG wieder einen neuen Namen gegeben. Sie heisst neu abilia.

abilia ist in Spanien ein verbreiteter Vorname. Er leitet sich vom Verb «habilitar» ab, was so viel bedeutet wie «befähigen». Der Wortstamm findet sich auch in anderen Sprachen, etwa im Englischen «ability» (Fähigkeit). abilia bedeutet sinngemäss «die Fähige» oder «die Expertin», womit der Bezug zum Selbstverständnis, vor allem aber zur Kernaufgabe des Unternehmens abilia erklärt ist:

abilia befähigt Menschen.

In einem Umfeld, das bis heute oft von Behütung und Bevormundung geprägt ist, hat sich abilia der Herausforderung einer umfassenden Gesamterneuerung gestellt. Resultat dieses aufwändigen und tiefgreifenden Prozesses ist ein Leitbild, das den Menschen und sein Bedürfnis nach Partizipation und Entwicklung konsequent ins Zentrum stellt. Um diese Aufgabe zeitgemäss erfüllen zu können, hat abilia in den letzten Jahren ihr Wohn- und Beschäftigungsangebot grundlegend erneuert. An die Stelle von alten Villen, in denen früher sowohl gewohnt wie auch gearbeitet wurde, sind moderne und bedürfnisgerechte Wohnstandorte getreten, die den heutigen Anforderungen entsprechen, zu denen auch die räumliche Trennung von Wohnen und Arbeiten gehört. Nach dem kürzlichen Bezug des Standorts Volta West und des abilia-Kulturzentrums am Vogesenplatz im St. Johann findet die Erneuerung der Infrastruktur im März mit dem Einzug in das Wohnhaus Bonifacius an der Amerbachstrasse ihren vorläufigen Abschluss.

Das abilia-Wohnangebot umfasst heute 15 unterschiedliche, auf die individuellen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten abgestimmte Betreuungssettings von minimal betreuten Aussenwohngruppen über klassische Wohngruppen bis zum Kompetenzzentrum für Palliativpflege an der Friedensgasse, in dem wertvolle Erfahrungen in der Altersbetreuung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gesammelt werden. Diesem Bereich kommt aufgrund der erfreulicherweise stark gestiegenen Lebenserwartung von kognitiv beeinträchtigten Menschen über das Unternehmen abilia hinaus grosse Bedeutung zu. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Fachdienst Gesundheit, der die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner mit den medizinischen und pflegerischen Massnahmen koordiniert.

Verändert haben sich nicht nur die Menschen und ihre Bedürfnisse, sondern auch die Rahmenbedingungen, in denen die Organisation abilia tätig ist. Eine wichtige Neuerung ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), die auf den 1.1.2008 in Kraft gesetzt wurde. Eine weitere ist die kantonale Verwaltungsreform in Basel-Stadt, welche zu neuen Ansprechpersonen auf Seiten des Kantons führte. abilia hat sich in diesem Prozess als wichtige Anbieterin fortschrittlicher Dienstleistungen und als verlässliche Partnerin der kantonalen Behörden positionieren können. Ins Zentrum aller Aktivitäten stellt abilia immer den Ansatz des «Empowerments» – das Ermutigen und Ermächtigen ihrer Klientinnen und Klienten zu Selbstbestimmung und einem Höchstmass an Lebensautonomie.

www.abilia.ch

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Rolf Müller, Geschäftsleiter abilia, Tel. 061 260 93 31, E-Mail



abilia – begleiten wohnen leben
abilia ist die grösste private Anbieterin von Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Basel. Das Angebot umfasst 6 Wohnhäuser mit 15 unterschiedlichen Betreuungssettings für rund 80 Bewohnerinnen und Bewohner sowie das abilia-Kulturzentrum am Vogesenplatz mit seinem vielfältigen Angebot an kreativen Freizeitbeschäftigungen. abilia beschäftigt 150 Mitarbeitende in 87 Vollzeitstellen und wies im Jahr 2008 eine Bilanzssumme von 11,5 Mio. Franken aus.

26.01.10

Niemand muss den Tierschutzanwalt fürchten – nur die Tierquäler

Der Abstimmungskampf für die Tierschutzanwalt-Initiative, über die am 7. März abgestimmt wird, geht in die heisse Phase. An der offiziellen Medienorientierung im Bundeshaus wurde deutlich, dass die von der Initiative geforderte schweizweite Einführung von Tierschutzanwälten Unterstützung durch das gesamte politische Parteienspektrum geniesst.

Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern verlangen, dass Tierquäler hart bestraft werden. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut GfK im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS im November 2009 durchgeführt hat. Fast zwei Drittel der Befragten befürworten die Einführung von Tierschutzanwälten, wie STS-Präsident Heinz Lienhard an der Medienkonferenz in Bern ausführte. Auch in der Politik geniesst die Initiative Unterstützung quer durch das gesamte Parteienspektrum, wie die Zusammensetzung des überparteilichen Unterstützungskomitees zeigt. An der Pressekonferenz im Medienzentrum des Bundeshauses nahmen neben Tiana Angelina Moser (GLP ZH), Mario Fehr (SP ZH) und Adèle Thorens Goumaz (GPS VD) mit Jacques Neirynck (CVP VD) und J. Alexander Baumann (SVP TG) auch Politiker teil, deren Parteien die Initiative offiziell ablehnen.


“Die Schweiz verfügt über ein gutes Tierschutzgesetz”, so STS-Präsident Lienhard. “Doch ein Gesetz ist letztlich nur gut, wenn es auch korrekt vollzogen wird.” Und genau hier gibt es grosse Defizite. In vielen Kantonen kommen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Und wenn es zu einem Verfahren kommt, endet dies oft mit einem viel zu milden Urteil. Vor diesem Hintergrund sei es unbegreiflich, dass Bundespräsidentin Doris Leuthard die Tierschutzanwalt-Initiative als “unnötig und überholt” bezeichnet habe.

Dem Tierschutz Zähne verleihen

“Obwohl das Tierschutzgesetz Bussen bis 20′000 Franken vorsieht, betragen die meisten Bussen gerade mal knapp 500 Franken”, monierte Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die neue Tierschutzgesetzgebung habe in Sachen Vollzug und Strafverfolgung keine Verbesserungen gebracht. “Es ist an der Zeit, dass dem Tierschutzgesetz Zähne verliehen werden.” Dieser Meinung schloss sich Jacques Neirynck (CVP/VD) an: “Tierquäler müssen harte Strafen gewärtigen, wenn diese abschreckende Wirkung haben sollen.”

Wie das geht, zeigt sich für die Initianten im Kanton Zürich, wo sich seit 1992 ein Tieranwalt für die konsequente Durchsetzung des Tierschutzgesetzes einsetzt. Der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel dokumentierte an der Medienkonferenz anhand von konkreten Beispielen, dass die Institution des Tieranwalts nachweislich zu einer strengeren Bestrafung von Tierquälern führt. Dabei machte er deutlich, dass die Institution des Tieranwalts vornehmlich auf die Beratung der Strafverfolgungsbehörden fokussiert und so zur Effizienzsteigerung der Verfahren führt. “Die Erfahrungen in Zürich zeigen klar”, so Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz (GPS VD), “dass der Tieranwalt hervorragend als Ergänzung zu den zuständigen Behörden funktioniert, und das bei abslout vertretbaren Kosten.” Der Kanton Zürich, so wurde an der Medienkonferenz ausgeführt, gibt für den Tieranwalt jährlich 80′000 Franken aus.

Auch der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr findet es “störend, dass in vielen Kantonen der Tierschutz nicht richtig vollzogen wird”. Die Kantone hätten die Möglichkeit gehabt, von sich aus kantonale Tieranwälte einzurichten. Niemand aber sei dem Zürcher Beispiel gefolgt. Auch das Parlament habe es versäumt, einem Kompromiss zur Unterstützung der berechtigten Tierschutz-Anliegen Hand zu bieten. “Ein weiteres Zuwarten würde einer Billigung von Tierquälerei gleichkommen. Ein Ja zum Tierschutzanwalt nützt den Tieren und sorgt dafür, dass der Tierschutz in der ganzen Schweiz endlich wirklich vollzogen wird.”

Der Thurgauer SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann bemühte sich, mögliche Vorbehalte der Bauern gegen den Tierschutzanwalt auszuräumen: “Der Tierschutzanwalt ist kein Stallvogt, der in den Ställen der Bauern herumschnüffelt.” Wer seine Tiere korrekt halte, werde nie mit dem Tierschutzanwalt in Berührung kommen. Es sei im Interesse der Nutztierhalter, dass Tierquälereien konsequent geahndet würden. “Schwere Tier-quälereien, wie sie in letzter Zeit verschiedentlich an die Öffentlichkeit kamen, schaden dem Ruf der Schweizer Bauern.”

23.01.10

Tierschutzanwalt-Initiative:
Abstimmungszirkus tourt durch die Schweiz

Inibus Balloni 39.jpg
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Ein Huhn, das auf Stelzen für die Tierschutzanwalt-Initiative wirbt. Ein waschechter Zirkuspudel, der anstelle eines Reifens durch eine Gesetzeslücke springt. Der INIBUS des Schweizer Tierschutz STS tourt zusammen mit dem Zirkus Balloni durch das Land und macht mit seinem Abstimmungszirkus Halt auf dem Marktplatz in St. Gallen. Fachleute des Schweizer Tierschutz STS stehen Red und Antwort und werben für ein Ja für die Abstimmung am 7. März.

Damit niemand frieren muss, wird von den INIBUS-BetreiberInnen kostenlos wärmender Glühmost ausgeschenkt. Auch für musikalische Unterhaltung ist gesorgt. Etwa mit dem Song "Fly Eagle Fly", den die Schweizer Rockgruppe Gotthard eigens für die Tierschutzanwalt-Initiative kreiert und zu dem der Tierfilmer Mark Rissi den Videoclip gedreht hat.

Der INIBUS tourt vom 25. Januar bis zum 6. März durch mehr als 50 Ortschaften in der ganzen Schweiz. Die erste Station ist der Marktplatz in Sankt Gallen.
Alle Stationen der INIBUS-Tour.