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27.11.09

"Soziale Medizin" 4/09: Übergriffe in Pflegesituationen

sm409klein.jpgabstandhalter.jpg Missbrauch, Nötigung, Tätlichkeiten: Immer wieder sorgen Übergriffe in Pflegeinstitutionen für Schlagzeilen. Neben der Gewalt gegen PatientInnen gibt es aber auch die Gewalt an den Pflegenden. Und nicht immer ist die Grenze zur physischen Gewalt klar ersichtlich. Die Zeitschrift "Soziale Medizin" befasst sich in ihrer neuesten Ausgabe im Dossier Pflege mit diesem heiklen Thema. Gesprächspartner sind Regine Dubler, Leiterin des Pflegezentrums Dandelion in Basel, die Hausärztin Ruth Mascarin und Hansrudolf Schaler, Leiter Pflege und Betreuung im Alterszentrum Bruderholz in Basel.

Weitere Schwerpunkt-Themen der "Soziale Medizin"-Ausgabe 4.09 sind die "eHealth"-Strategie von Bund und Kantonen, die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die Abschaffung der Kinderprämien in der Krankenversicherung und die Diskussion um gesetzliche Schranken für die Sterbehilfe. Ein weiterer Artikel befasst sich mit Wohnproblemen von Menschen mit psychosozialen Problemen: Der Begriff "Messie" ist mittlerweile auch Vermietern und Liegenschaftsverwaltern geläufig, aber auch alte oder demente Menschen haben auf dem regulären Wohnungsmarkt immer weniger Chancen.

Soziale Medizin, Ausgabe 4.09, Einzelnummer Fr. 21.-, www.sozialemedizin.ch

[Hinweis für Redaktionen]
Weitere Auskünfte: Redaktion Soziale Medizin, Ruedi Spöndlin, Tel. 061 281 02 56, E-Mail.

Soziale Medizin - Die Zeitschrift im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Zeitschrift Soziale Medizin setzt sich seit 32 Jahren kritisch mit der schweizerischen Gesundheits- und Sozialpolitik auseinander. Sie ist parteipolitisch unabhängig. Der Herausgeber-Gesellschaft SGSG (Schweizerische Gesellschaft für ein soziales Gesundheitswesen) gehören über 400 Ärzte/innen, Gesundheitspolitiker/innen und engagierte Berufsleute an.

26.11.09

Mehrheit für den Tierschutzanwalt

Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will den Tierschutz in der Schweiz verbessern und befürwortet die Einführung von kantonalen Tierschutz- anwälten. Dies ergab eine im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS durchgeführte repräsentative GfK-Studie.

81 % der Schweizer Bevölkerung finden, dass Personen, die Tiere misshandeln oder in anderer Weise gegen die Tierschutz- gesetzgebung verstossen, “sehr hart” (30 %) oder “eher hart” (51 %) bestraft werden sollten. Hingegen sind 59 % der Meinung, dass heute die Interessen der Tiere von den Behörden und im Strafverfahren zu wenig wahrgenomen werden. Tierquälereien werden in der Schweiz immer noch viel zu oft als Kavaliersdelikte behandelt und lasch bestraft, finden 66 %.

Eine deutliche Mehrheit der Befragten (70 %) hält die Einführung von Tierschutzanwälten für eine geeignete Massnahme, um den Schutz und die Achtung der Tiere zu verbessern. Ein Tierschutzanwalt werde den notwendigen Druck auf die Behörden ausüben, damit das Tierschutzgesetz künftig konsequenter umgesetzt wird, glauben 72 %. Auch glaubt eine Mehrheit (53 %), dass die Einführung von Tierschutzanwälten die heutigen, störenden Unterschiede beim Vollzug des Tierschutzgesetzes beseitigen werde.

Ungenügende Kontrollen, lasche Bestrafung

53 % glauben, dass häufig (11 %) oder sehr häufig (42 %) gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen wird. Als Grund dafür wird zum einen die ungenügende Kontrolle von Tierhaltern (52 %) genannt. Ebenso viele Befragte (52 %) kritisieren, dass jedermann Tiere halten kann, auch ungeeignete Menschen. Knapp die Hälfte (48 %) der Befragten findet, Tierhalter wüssten zu wenig Bescheid über Tierbedürfnisse und Tierschutzvorschriften. 42 % der Bevölkerung sind der Ansicht, dass Anzeigen wegen Tierschutzverstössen von den Behörden zu wenig ernst genommen werden, 41 % machen die lasche Verfolgung und Bestrafung der Täter verantwortlich. Lediglich 6 % der Befragten halten die Tierschutzvorschriften für zu streng.

Für die repräsentative Umfrage wurden zwischen dem 2. und 12. November 2009 1’000 in der Schweiz lebende Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren befragt. Davon waren 83 % in der Schweiz stimmberechtigt. Die Tierschutzanwalt-Initiative kommt am 7. März 2010 zur Abstimmung.

Spielgruppe Glückspilz braucht neue Räume

Seit Oktober 2005 gibt es in Buchs die Spielgruppe Glückspilz für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Bis heute ist sie die einzige Integrations-Spielgruppe für behinderte und nicht behinderte Kinder in der Region geblieben. Jetzt suchen die Betreiberinnen dringend neue Räume.

Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Spielgruppe Glückspilz läuft bereits auf vollen Touren. Denn die Zeit drängt. Der Mietvertrag für die bisherigen Räume an der Stadtgrenze zwischen Aarau und Buchs wurde per 31. Mai 2010 gekündigt. "Uns war bewusst, dass wir die Räume in Buchs nur für eine befristete Zeit haben können", sagt Betreiberin Maya Westermann. "Der Zeitpunkt der Kündigung war für uns aber doch überraschend."
Die neuen Räume sollten möglichst gross und rollstuhlgängig sein. Neben einer eigenen Toilette und Platz für eine Küchenecke (Backofen und Kühlschrank vorhanden) sollte der neue Ort über eine geschützte Spielmöglichkeit im Freien verfügen. Wichtig sind auch eine gute Zufahrtsmöglichkeit und nahe gelegene Parkplätze. Die bevorzugte Lage wäre für die Betreiberinnen in Aarau und Umgebung (z.B. Buchs, Rohr, Suhr, Küttigen). "Ideal für uns wäre ein leerstehender Kindergarten, ein ungenutzter Industrieraum oder auch ein ehemaliger Dorfladen."
45 behinderte und nicht behinderte Kinder haben die Spielgruppe seit ihrer Gründung im Oktober 2005 besucht. Dass die Spielgruppe einem echten Bedürfnis entspricht, zeigt sich nicht zuletzt an der grossen Nachfrage. "Im letzten Jahr waren wir mit 24 Kindern ausgebucht", sagt Spielgruppen-Leiterin Maya Westermann. "Aktuell haben wir 18 Kinder in drei Gruppen, wobei bereits neue Anfragen bestehen und bald neue Kinder dazu kommen werden."

www.spielgruppeglueckspilz.ch

Kontaktadresse: Spielgruppe Glückspilz, Maya Westermann, Baldismattweg 11, 5022 Rombach. Tel. 062 827 39 37
; Fax 062 827 39 38, E-Mail: E-Mail.