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23.11.08

Hanfinitiative: Schluss mit Behauptungen und Halbwahrheiten

hanf-initiative_webbanner_234x60.gifabstandhalter.jpg Die Schweizer Hanf-Koordination CSC/SHK als Verband der Schweizer Hanfbranche erhofft sich durch das JA zur „Hanf-Initiative“ ein kontrolliertes und ordentliches Umfeld, in dem – ähnlich wie beim Alkohol – ein grundsätzlich legaler, aber zur Vorbeugung von Missbrauch klar reglementierter Umgang möglich ist. Diskussionen wie die „Arena“ letzten Freitag zeigen auf, dass Erklärungsbedarf herrscht.

Immer wieder werden von den Gegnern der Initiative allerlei Vorbehalte ins Feld geführt, die sich beim näheren Hingucken als Halbwahrheiten entpuppen oder völlig an den Haaren herbeigezogen sind. Der CSC/SHK ist es ein Bedürfnis, die Behauptungen der Hanfgegner zu berichtigen:

„Die Hanfinitiative ist nicht umsetzbar – wie soll das in der Praxis überhaupt funktionieren?“
Die Initiative wird gerne missverstanden, dabei deckt sie sich mit den Vorschlägen von Bundesrat und Ständerat 2001/02. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung liegen daher seit Jahren in der Bundesverwaltung, so z.B. bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, bereit.

„Der Initiativtext ist ein Gummi-Paragraph – eine einzelne Substanz gehört nicht in die Verfassung!“
Der Text der Initiative ist absichtlich relativ offen formuliert, damit das Parlament aus den Vorschlägen von Bundesrat, Ständerat und Fachorganisationen wählen kann. Wäre das Gegenteil der Fall und sämtliche Details wären bereits im Text enthalten würden uns die Gegner vorwerfen, man habe ja gar keinen Spielraum mehr... Einzelne Substanzen in der Verfassung zu verankern ist kein Novum: Neben dem beabsichtigten Artikel 105 a (für Hanf) besteht bereits der Artikel 105 für Alkohol. Nur wird - im Gegensatz zum Alkohol - der Jugendschutz beim Hanf verbindlich in der Verfassung verankert.

„Wir haben mit Tabak und Alkohol genug Probleme – wir brauchen kein 3. Übel namens Hanf!“
Es geht nicht darum, ein „3. Übel“ anzuschaffen, der Hanf ist ja längst da. Ein Übel ist es deswegen, weil sich die Gründe für das Hanfverbot von 1951 und 1961 längst als falsch, resp. masslos übertrieben erwiesen haben. Es geht schlicht darum, eine Unverhältnismässigkeit zu berichtigen. Wie soll ein Gesetz ernst genommen werden, das eine Substanz verbietet, die nachweislich nicht gefährlicher ist als Alkohol oder Tabak?

„Das Hanfverbot abschaffen heisst kapitulieren vor der Kriminalität – dann können wir auch gleich alle anderen Gesetze abschaffen, um weniger Kriminalität zu haben!“
Das ist eine krasse Unterstellung. Die Hanfinitiative lockert ein Verbot, das sich als falsch, unverhältnismässig und kontraproduktiv erwiesen hat. Gerade weil das heutige Totalverbot von vielen Leuten als Willkür angesehen wird, ist das geltende Gesetz nicht durchsetzbar. Das Hanfverbot ist durch gesicherte wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse genauso von der Geschichte überholt wie einst die Rassengesetze, das Männerstimmrecht oder das Alkoholverbot.

„Mit der Legalisierung setzen wir das völlig falsche Signal an die Jugend, dass Hanf ungefährlich ist. Wie sollen Minderjährige vom Kiffen abgehalten werden, wenn die Erwachsenen kiffen dürfen?“
Niemand will den Hanfkonsum bagatellisieren oder verharmlosen. Gerade bei Jugendlichen ist aufgrund der noch nicht ausgereiften physischen und psychischen Kondition ein Hanfkonsum nicht angebracht. Und genau dies müssen die Erziehungsberechtigten und die Präventionsstellen durchsetzen. Es viele andere Dinge in diesem Land, die grundsätzlich erlaubt sind, aber nicht in die Hände von Minderjährigen gehören und deshalb erst ab einem gewissen Alter (meistens 18) zugestanden werden. Warum soll ausgerechnet beim Hanf nicht funktionieren, was beim Autofahren, Tabak- und Alkoholkonsum, Stimmrechtsalter, etc. auch gilt?

„Die Initiative spricht von Kontrolle, dabei gibt sie doch die Repression zur Durchsetzung preis?“
Die Lösung liegt in der 4-Säulen-Politik. Auch die Repression ist eines dieses Elemente und wird nicht „einfach abgeschafft“, sondern gezielt dort konzentriert, wo sie effektiv Sinn macht. So müssen als Beispiel Personen, die Hanf unerlaubt an Minderjährige abgeben, hart bestraft werden. Ebenso bleibt das Lenken von Autos oder Maschinen im Rauschzustand selbstverständlich verboten und muss durch ein strenges Bussensystem auch durchgesetzt werden.

„Der heutige Hanf hat viel höhere THC-Gehalte als früher und wirkt wie eine harte Droge!“
Eine klassische Halbwahrheit: Ja, gerade weil wegen des Verbotes viele Pflanzer vom sonnigen Feld in den Kunstlicht-Keller abgetaucht sind, haben Qualität und Potenz (THC-Gehalt) des Krautes zugenommen. Auch wenn es einige Sorten heute auf THC-Werte von fast 30% bringen, kann von einer harten Droge nicht die Rede sein. So hat das Hanfkraut-Konzentrat („Haschisch“) der Hippies seit jeher einen ähnlich hohen THC-Gehalt wie das heutige „Spitzengras“.
Lösungsansätze im Sinne der Initianten und Fachleute liegen auf dem Tisch: Statt eines „Standard-Mittelwertes“ oder einer Begrenzung wäre es am sinnvollsten, bei rauchbaren Hanfprodukten eine strikte THC-Deklaration (wie beim Alkoholgehalt) einzuführen. Der Raucher soll doch selber wählen können, ob er einen starken Stumpen rauchen will, oder lieber zwei weniger starke – wie es bei Alkohol (Bier oder Schnaps) ja auch der Fall ist.

„Die Initiative prescht vor – Es wäre besser, die Hanffrage würde vom Parlament geregelt!“
Das Parlament, genauer gesagt der Nationalrat, hat seinen Beitrag zu einer vernünftigen Hanflösung zweimal (2003 und 2004) verweigert. 10 Jahre lang wurden die bundesrätlichen Vorschläge hin und her geschoben und trotz zweifachem JA des Ständerates schliesslich doch versenkt. Hier hakt die Initiative ein und „zwingt“ das Parlament, eine Lösung zur Hanfpolitik zu finden. Nochmals sei erwähnt, dass der Initiativtext dem Parlament grosse Freiräume bei der Ausarbeitung lässt.

„Sogar die Hanfbauern (Hanfreunde, IG Hanf) sind gegen die Initiative!“
Bei diesen „Organisationen“ handelt es sich um einen Schwindel. Die Bezeichnungen klingen zwar sehr repräsentativ, sind es aber nicht. Dahinter verbirgt sich der eigenwillige Schweizer Hanf-Pionier (Eigenbezeichung) J.P. Egger. Obwohl wegen seiner Taten mehrfach verurteilt, predigt dieser unablässig und in aufwändigen Inseratkampagnen seine obskure Sicht der Dinge.
Man kann sich schon fragen, wer denn hier die so oft zitierte „Hanf-Mafia“ ist. Sind es wir von der SHK, die für Legalität einstehen und kaum über Finanzen verfügen? Oder sind das Leute wie Herr Egger, die Hunderttausend Franken für ganzseitige Inserate GEGEN eine Regulierung finanzieren...? Wer wie Herr Egger an der Illegalität festhält, steht dringend im Verdacht, an dieser Geld zu verdienen. Punkt.

„Die Hanf-Initiative macht die Schweiz zum Mekka der Hanf-Touristen!“
Nein. Im Gegensatz zur halbherzigen Situation in Holland will die Hanfinitiative hier einen klaren Riegel vorschieben. Die Meinung der Initianten ist klar, dass der im Handel erhältliche Hanf nur an in der Schweiz wohnhafte Personen abgegeben werden sollte. Sowohl der „normale“ Hanf in den Hanfläden als auch der Medizinalhanf aus der Apotheke dürfen nicht ohne Identitätskontrolle verkauft werden. Auch die Einführung eines Chipkartensystems ist denkbar und gehört geprüft.

Die Vorschläge und Lösungsansätze liegen längst auf dem Tisch. Jetzt fehlt nur noch das Machtwort des Volkes und damit der politische Wille, die Hanfproblematik nun endlich vernünftig anzupacken und zu lösen.


Weitere Auskünfte:
Pressesprecher der CSC/SHK Deutschschweiz: François Reusser, 079 440 53 20


Schweizer Hanf-Koordination CSC/SHK
Stationsstrasse 12
8492 Wila
E-Mail


Diese Pressemitteilung als PDF.

19.11.08

Nachtschatten Verlag: Hanf-Bibel und LSD-Hörspiel

Cover_Wiederentdeckung Hanf.jpgabstandhalter.jpgVor der Abstimmung über die Hanf-Initiative hat der Nachtschatten Verlag den Klassiker „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“ von Mathias Bröckers neu aufgelegt. Ein schönes Weihnachtsgeschenk ist die erste Hörbuch-CD aus dem Nachtschatten Verlag über das Lebenswerk des LSD-Entdeckers Albert Hofmann.

Am 30.11. wird über die Initiative für eine vernünftige Drogenpolitik mit wirksamem Jugendschutz abgestimmt. Der Nachtschatten Verlag engagiert sich nicht nur an vorderster Front und bis zur letzten Minute für ein Ja zur Hanf-Initiative. Mit aktuellen Büchern zum Thema bietet der auf Drogenfragen spezialisierte Verlag auch Informationen für alle, die sich eine fundierte Meinung zur Hanffrage bilden wollen. Ein Vorhaben, das sich in jedem Fall lohnt, unabhängig davon, ob der Cannabis-Konsum in der Schweiz entkriminalisiert wird oder nicht.

Das neu aufgelegte Standardwerk „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“ von Mathias Bröckers und Jack Herer beschreibt die Renaissance der lange als Droge geächteten Cannabis-Pflanze als nachwachsender Bio-Rohstoff. Das Buch ist vor 15 Jahren erstmals erschienen, wurde über 120'000 mal verkauft und war zuletzt längst vergriffen. Der Nachtschatten Verlag bringt den Bestseller in einer überarbeiteten Neuauflage.

Weitere Nachtschatten-Bücher zum Thema Hanf sind „Cannabis“, ebenfalls vom deutschen „Hanf-Papst“ Mathias Bröckers, „Die Behandlung mit Cannabis und THC“ von Franjo Grothenhermen und Britta Reckendrees sowie „Cannabis Mythen – Cannabis Fakten“ von Mathias Bröckers, Lynn Zimmer und John P. Morgan.

hofmann.jpgabstandhalter.jpg Nicht dem Thema Hanf gewidmet, dafür aber umso besser als Weihnachtsgeschenk geeignet ist die erste Hörbuch-CD aus dem Nachtschatten Verlag: „Albert Hofmann und die Entdeckung des LSD“. In Zusammenarbeit mit dem Nachtschatten Verlag produzierte der Komponist Rüdiger Gleisberg ein Hörspiel über das Lebenswerk des am 29. April 2008 im Alter von 102 Jahren verstorbenen LSD-Entdeckers.

„Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“, Mathias Bröckers/Jack Herer; Hardcover, 526 Seiten, überarbeitete Neuauflage, Preis: 39 CHF, 24.80 Euro; ISBN: 978-3-03788-181-1
„Cannabis – Hanf, Hemp, Chanvre, Canamo“, Mathias Bröckers; 224 Seiten, Grossformat gebunden; Preis: 29.80 CHF; 19.80 Euro; ISBN: 978-3-03788-186-6
„Die Behandlung mit Cannabis und THC“, Franjo Grothenhermen und Britta Reckendrees; 112 Seiten, Preis: 16.80 CHF, 10.80 Euro; ISBN: 978-3-03788-147-7
„Cannabis Mythen – Cannabis Fakten“, Mathias Bröckers, Lynn Zimmer und John P. Morgan; 272 Seiten, Broschur. ISBN: 978-3-03788-120-0
Hörbuch-CD „Albert Hofmann und die Entdeckung des LSD“, Mathias Bröckers/Roger Liggenstorfer (Hrsg.); Preis: 23 CHF, 14.80 Euro; ISBN: 978-3-03788-182-8


Kontaktadresse für Auskünfte und Rezensionsexemplare:
Roger Liggenstorfer, Tel. 032 621 89 49, Mobile: 079 414 01 04, E-Mail